Die Bewerberin oder der Bewerber muss EPSO unverzüglich davon in Kenntnis setzen, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
FAQs
Was ist ein „offenes Auswahlverfahren“?
Die EU-Institutionen wählen Bewerber/-innen für eine Festanstellung in allgemeinen Auswahlverfahren aus. Dabei handelt es sich um Tests und Prüfungen, mit denen Ihre beruflichen Qualifikationen und eine Reihe von Kernkompetenzen beurteilt werden. Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies der fairste und transparenteste Weg, Bewerber auszuwählen. Dies bedeutet, dass Spontanbewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Was ist eine „Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens“?
Die EU-Organe wählen mittels allgemeiner Auswahlverfahren Bewerber/innen für unbefristete Verträge aus. Jedes dieser Auswahlverfahren wird durch Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der EPSO-Website bekannt gegeben. Die Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens umfasst eine ausführliche Beschreibung des Anforderungsprofils sowie die Mindestanforderungen an die Ausbildung (und manchmal Arbeitserfahrung). Ferner enthält sie Hinweise auf die Tests und Prüfungen (zur Beurteilung Ihrer beruflichen Fähigkeiten und einer Reihe von Kernkompetenzen), die während des Auswahlverfahrens stattfinden. Sie enthält auch Informationen und Anweisungen zur Teilnahme an dem allgemeinen Auswahlverfahren. Bekanntmachungen eines Auswahlverfahrens werden in der Regel am ersten Tag des jeweiligen Bewerbungszeitraums veröffentlicht.
Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies nach Ansicht des EPSO der fairste und transparenteste Weg, Bewerber/innen auszuwählen. Deshalb können Initiativbewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Was ist ein „Prüfungsausschuss“?
Jedes Auswahlverfahren für EU-Beamte hat einen eigenen Prüfungsausschuss. Jedem Prüfungsausschuss gehören Beamte der EU-Organe und -Einrichtungen an, die vom EPSO betreut werden. Die Mitgliedschaft erfolgt freiwillig im Anschluss an einen speziellen Aufruf zur Interessenbekundung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden förmlich von ihrer Dienststelle ernannt. Um als Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigt zu werden, dürfen sie sich in keinem Interessenkonflikt in Bezug auf ihr Auswahlverfahren befinden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind EU-Beamte, die von ihrer Dienststelle für ein bestimmtes Auswahlverfahren ernannt werden, z. B. aufgrund ihrer fachlichen oder sprachlichen Kompetenz.
Die ernannten Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit methodisch in puncto Auswahl und Bewertung geschult und auch in den verschiedenen Phasen des jeweiligen Auswahlverfahrens weiterhin vom EPSO-Psychologenteam gezielt geschult und betreut.
Die Prüfungsausschüsse entscheiden über den Schwierigkeitsgrad der Tests und genehmigen deren Inhalte, stellen fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die jeweiligen Zulassungskriterien erfüllen, vergleichen die Leistungen und wählen die besten Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen aus. Die Arbeiten der Prüfungsausschüsse sind geheim. Bei ihrer Arbeit werden sie von EPSO flankiert.