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Zulassungsvoraussetzungen

Um sich auf eine Stelle bei den EU-Organen bewerben zu können, müssen Sie eine Reihe von Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind je nach Funktion unterschiedlich – es gibt beispielsweise verbeamtete Bedienstete, Zeit- und Vertragsbedienstete oder abgeordnete nationale Sachverständige.

Die genauen Voraussetzungen sind der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, der Aufforderung zur Interessenbekundung für Vertragsbedienstete oder der Stellenausschreibung zu entnehmen. Lesen Sie sich diese Dokumente genau durch, bevor Sie sich bewerben.

Allgemeine Voraussetzungen

In den meisten Fällen müssen Sie

  • die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU besitzen und im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein,
  • den Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

Je nach Position können zusätzliche Anforderungen gelten.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen auf dem für das Auswahlverfahren erforderlichen Niveau beherrschen.

Für Sprachprofile sind in der Regel Kenntnisse in mindestens drei Sprachen erforderlich.

 

Bildung und Berufserfahrung

Die Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Bildung und Berufserfahrung hängen von der Rolle und dem Profil ab. Zumeist gilt:

  • Für Beamtenstellen (AD) und Vertragsbedienstetenstellen in der Funktionsgruppe IV benötigen Sie in der Regel einen Hochschulabschluss. Für die meisten Beamtenstellen benötigen Sie auch einschlägige Berufserfahrung, außer für Einstiegspositionen auf der Stufe AD 5.
  • Für Assistenzstellen (AST) und Vertragsbedienstetenstellen in den Funktionsgruppen I, II und III benötigen Sie in der Regel einen Sekundarschulabschluss. Je nach Funktion kann auch einschlägige Berufserfahrung verlangt werden.

Die vollständigen und genauen Zulassungsvoraussetzungen für jedes Auswahlverfahren finden Sie in der jeweiligen offiziellen Bekanntmachung.