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Allgemeine und besondere Zulassungsvoraussetzungen

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Die allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraussetzungen sind die Bedingungen, die Interessenten erfüllen müssen, um sich für eine Position bei den EU-Organen bewerben zu können. 

Sie variieren je nach der von den Bewerber(inne)n angestrebten Position – für Beamte, Zeitbedienstete, Vertragsbedienstete oder abgeordnete nationale Sachverständige (ANS). 

Bei jeder Veröffentlichung von Beschäftigungsmöglichkeiten werden die geltenden Zulassungskriterien und Mindestanforderungen in der betreffenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Aufforderung zur Interessenbekundung oder Stellenausschreibung ausgeführt. 

Mehr über unsere Auswahlverfahren erfahren Sie auf der entsprechenden Seite.
 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Als allgemeine Zulassungsvoraussetzungen müssen alle Bewerber/innen  

  • als Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein (mehr dazu: Unionsbürgerschaft: Rechte und Möglichkeiten (europa.eu)),
  • den Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

Die Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU können weitere Zulassungskriterien hinzufügen.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Daneben müssen die Bewerber/innen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der betreffenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Aufforderung zur Interessenbekundung oder Stellenausschreibung festgelegt sind.

  • Erforderliche Sprachkenntnisse 

Sie benötigen für das Auswahlverfahren, für das Sie sich bewerben, die erforderlichen Kenntnisse in mindestens zwei EU-Amtssprachen. Welche Anforderungen im Einzelfall an Ihre Sprachkenntnisse gestellt werden, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Aufforderung zur Interessenbekundung bzw. Stellenausschreibung entnehmen. Im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen – Raster zur Selbsteinschätzung werden die unterschiedlichen Kenntnisstände definiert.

  • Erforderlicher Bildungsabschluss 

Die Mindestanforderungen an die Ausbildung hängen von den jeweiligen Anforderungsprofilen ab. Allgemein gilt:

Stellen für Nichtgraduierte (Assistenten – Funktionsgruppe I: manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten; Funktionsgruppe II: Bürotätigkeiten – Wahrnehmung von Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben; Funktionsgruppe III: Verwaltung, Beratung, sprachliche/technische Tätigkeiten) erfordern mindestens eine abgeschlossene Sekundarschulausbildung. 

Stellen für Graduierte (Administratoren – Funktionsgruppe IV) erfordern ein abgeschlossenes Hochschulstudium (von mindestens drei Jahren).

  • Berufserfahrung 

Die Anforderungen an Ihre Berufserfahrung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Aufforderung zur Interessenbekundung bzw. Stellenausschreibung entnehmen.

  • Altersbeschränkung

Bei der Bewerbung um eine Position bei der EU gibt es keine Altersbeschränkung. Das Pensionsalter für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte ist hingegen auf 66 Jahre festgelegt. Weitere Einzelheiten finden Sie im EU-Beamtenstatut.
 

Ausführlichere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zu den Zulassungsvoraussetzungen.