Was ist ein „Prüfungsausschuss“?
Jedes Auswahlverfahren für EU-Beamte hat einen eigenen Prüfungsausschuss. Jedem Prüfungsausschuss gehören Beamte der EU-Organe und -Einrichtungen an, die vom EPSO betreut werden. Die Mitgliedschaft erfolgt freiwillig im Anschluss an einen speziellen Aufruf zur Interessenbekundung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden förmlich von ihrer Dienststelle ernannt. Um als Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigt zu werden, dürfen sie sich in keinem Interessenkonflikt in Bezug auf ihr Auswahlverfahren befinden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind EU-Beamte, die von ihrer Dienststelle für ein bestimmtes Auswahlverfahren ernannt werden, z. B. aufgrund ihrer fachlichen oder sprachlichen Kompetenz.
Die ernannten Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit methodisch in puncto Auswahl und Bewertung geschult und auch in den verschiedenen Phasen des jeweiligen Auswahlverfahrens weiterhin vom EPSO-Psychologenteam gezielt geschult und betreut.
Die Prüfungsausschüsse entscheiden über den Schwierigkeitsgrad der Tests und genehmigen deren Inhalte, stellen fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die jeweiligen Zulassungskriterien erfüllen, vergleichen die Leistungen und wählen die besten Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen aus. Die Arbeiten der Prüfungsausschüsse sind geheim. Bei ihrer Arbeit werden sie von EPSO flankiert.