Bei allgemeinen Auswahlverfahren:
Ja, Sie können Ihre gewählten Sprachen nach Einreichung Ihrer Bewerbung für ein offenes Auswahlverfahren ändern, solange die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, kann das Bewerbungsformular einschließlich Ihrer Sprachenwahl nicht mehr geändert werden.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nach Einreichung bearbeiten, vergessen Sie nicht, erneut auf „Submit“ (Einreichen) zu klicken. Andernfalls behält Ihr Antrag den Status „Entwurf“ und wird nicht berücksichtigt.
Siehe auch: Wie wähle ich die Test- bzw. Prüfungssprachen aus?
Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete gilt:
Sie können Ihre gewählten Sprachen nicht selbst ändern.
Stattdessen müssen Sie über das einen Antrag an EPSO richten.
Die Anforderungen an die Sprachen sind in Abschnitt 3.2 der festgelegt.
Siehe auch: Wie wähle ich die Test- bzw. Prüfungssprachen aus?