Kann ich meine gewählten Sprachen für die Tests ändern?
Offene Auswahlverfahren
Ja, Sie können Ihre gewählten Sprachen nach Einreichung Ihrer Bewerbung für ein offenes Auswahlverfahren ändern, solange die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, kann das Bewerbungsformular einschließlich Ihrer Sprachenwahl nicht mehr geändert werden.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nach Einreichung bearbeiten, vergessen Sie nicht, erneut auf „Submit“ (Einreichen) zu klicken. Andernfalls behält Ihr Antrag den Status „Entwurf“ und wird nicht berücksichtigt.
Siehe auch: Wie wähle ich die Test- bzw. Prüfungssprachen für ein Auswahlverfahren aus?
Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:
Sie können Ihre gewählten Sprachen nicht selbst ändern.
Stattdessen müssen Sie über das Kontaktformular einen Antrag an EPSO richten.
Die Anforderungen an die Sprachen sind in Abschnitt 3.2 der Aufforderung zur Interessenbekundung festgelegt.
Siehe auch: Wie wähle ich die Test- bzw. Prüfungssprachen für ein Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete aus?