FAQs
Kann ich meine Unterlagen auch nach Ablauf der Frist hochladen?
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Nein. Nach Ablauf der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Frist für die Einreichung von Nachweisen können Sie keine Unterlagen mehr in Ihre Bewerbung hochladen.
EPSO akzeptiert keine per E-Mail oder über das Kontaktformular übermittelten Dokumente.
Gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens können die Bewerber*innen jedoch in jeder Phase des Auswahlverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Informationen oder Nachweise aufgefordert werden. Bei Bedarf kann der Prüfungsausschuss die Bewerber*innen über ihr Konto im Single Candidate Portal kontaktieren, um fehlende Unterlagen, einschließlich Ausweisdokumenten, anzufordern.