Kann ich meine Unterlagen auch nach Ablauf der Frist hochladen?
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Nein. Nach Ablauf der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Frist für die Einreichung von Nachweisen können Sie keine Unterlagen mehr in Ihre Bewerbung hochladen.
EPSO akzeptiert keine über das Kontaktformular oder per E-Mail übermittelten Dokumente.
Gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens können die Bewerber*innen jedoch in jeder Phase des Auswahlverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Informationen oder Unterlagen aufgefordert werden. Dies bedeutet, dass der Prüfungsausschuss die Bewerber*innen im Zuge der Prüfung der Zulassungsberechtigung bei Bedarf über ihr Konto im Single Candidate Portal kontaktieren und sie auffordern kann, Nachweise, die in ihrer Bewerbung fehlen (u. a. ihren Personalausweis), vorzulegen.