Auswahl von ständigem Personal
Das ständige Personal des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union umfasst die auf unbestimmte Zeit ernannten Bediensteten, die die Kernbelegschaft bilden und im Rahmen allgemeiner Auswahlverfahren von EPSO ausgewählt werden. Diese Auswahlverfahren dienen der Erstellung von Reservelisten – Pools erfolgreicher Bewerber*innen, aus denen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union Personal für offene Stellen einstellen können.
Jedes Auswahlverfahren umfasst mehrere Schritte, von seiner Veröffentlichung bis zur Erstellung einer Reserveliste.
Es gibt zwei Hauptarten von Auswahlverfahren:
1. Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen
- Bewerben können sich Hochschulabsolvent*innen aller Fachrichtungen.
- Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.
- Erfolgreiche Bewerber*innen werden als Beamt*innen der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppe AD 5, Einstiegs-Besoldungsgruppe für diese Personalkategorie) eingestellt.
2. Auswahlverfahren für Spezialist*innen
- Bewerben können sich Personen mit oder ohne Hochschulabschluss.
- Gesucht werden Fachleute aus einem bestimmten Fachbereich.
- Es wird einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
- Erfolgreiche Bewerber*innen werden als Beamt*innen der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppen AD 6-AD 9) oder Assistent*innen (Besoldungsgruppen AST 3-AST 9) eingestellt.
Bewerbung
- Wählen Sie das richtige Auswahlverfahren.
Wählen Sie das Auswahlverfahren aus, das Ihrem Bildungs- und Berufshintergrund am besten entspricht. - Lesen Sie alle wichtigen Unterlagen.
Lesen Sie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (das wichtigste Informationsdokument) und alle weiteren Materialien auf der Seite des Auswahlverfahrens gründlich durch. - Prüfen Sie, ob sie zulassungsberechtigt sind (optional).
Die Zulassungsbedingungen sind auf der Website des Auswahlverfahrens und in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu finden. - Verwenden Sie das Single Candidate Portal.
Klicken Sie auf der Website des Auswahlverfahrens auf „Sich bewerben“. Sie werden aufgefordert, sich mit Ihrem EU-Login-Konto im Single Candidate Portal anzumelden. Wenn Sie noch kein EU-Login-Konto haben, müssen Sie zunächst eins erstellen. - Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und bestätigen Sie es.
Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und reichen Sie es fristgerecht ein.
Prüfungen
Wer das Bewerbungsformular fristgerecht eingereicht hat, wird zu einer Reihe von Prüfungen eingeladen, die je nach Auswahlverfahren unterschiedlich gestaltet sind. Erfahren Sie mehr über Testverfahren.
Überprüfung der Zulassungsberechtigung
In einer bestimmten Phase des Auswahlverfahrens prüft EPSO, ob die Bewerber*innen alle Zulassungsbedingungen (z. B. Staatsbürgerschaft, Bildungsabschlüsse, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung) erfüllen.
Nur wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie in die Reserveliste aufgenommen werden.
Reserveliste
Am Ende des Auswahlverfahrens erstellt EPSO eine Reserveliste der erfolgreichen Bewerber*innen, die von den EU-Organen eingestellt werden können, sobald eine geeignete Stelle verfügbar wird.
Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass Sie für eine Einstellung infrage kommen. Sie werden nicht automatisch eingestellt.
Einstellung
Sobald eine Reserveliste erstellt ist, sind die EU-Organe selbst für die Einstellungen je nach ihrem spezifischen Personalbedarf verantwortlich.
Wenn freie Stellen zu besetzen sind, werden die Organe
- die Reserveliste konsultieren, um Bewerber*innen zu finden, deren Profil den Anforderungen der Stelle am besten entspricht.
- die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen zu einem Gespräch einladen (ggf. werden einige von mehreren Organen kontaktiert).
- nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ein Stellenangebot machen.