
Auswahlverfahren für unbefristete Stellen

Das Auswahlverfahren für die Besetzung von unbefristeten Stellen (Beamtinnen und Beamte) innerhalb der EU-Organe ist ein strukturiertes Verfahren, das vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführt wird. Es ist in mehrere Phasen unterteilt und wird genutzt, um Personal für verschiedene Funktionen zu finden. Es gibt Verfahren für Personal mit breit gefächertem Wissen und umfassenden Kompetenzen („Generalisten“) oder mit Fachkenntnissen in einem bestimmten Bereich („Spezialisten“).
Hauptmerkmale:
- Arten und Unterschiede:
- Verfahren Generalisten: An diesem Verfahren können Personen mit Hochschulabschluss teilnehmen. Es ist keine Berufserfahrung erforderlich. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können als Beamtinnen bzw. Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ (Besoldungsgruppe AD 5) eingestellt werden.
- Verfahren Spezialisten: Bei diesem Verfahren wird Personal für bestimmte Fachgebiete gesucht, daher ist einschlägige Berufserfahrung erforderlich. Es können Personen mit oder ohne Hochschulabschluss teilnehmen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können als Beamtinnen bzw. Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ (Besoldungsgruppe AD 5) oder als Assistentin bzw. Assistent (AST) (Besoldungsgruppe AST 3) eingestellt werden.
- Bekanntmachung des Auswahlverfahrens: Das Auswahlverfahren beginnt mit einer öffentlichen Bekanntmachung, in der die Tätigkeitsprofile, Aufgaben, Zulassungsbedingungen und das Auswahlverfahren erläutert werden.
- Selbsteinschätzung: Bewerberinnen und Bewerber können mit dem EASI-Instrument prüfen, ob sie sich auf der Grundlage ihrer Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle eignen. Das Ergebnis ist nur für die Person einsehbar, die die Daten eingegeben hat.
- Bewerbungsverfahren: Für die Bewerbung wird das Single Candidate Portal genutzt, über das auch die Kommunikation während des gesamten Verfahrens abläuft.
- Tests:
- Die Tests zum logischen Denken bestehen aus drei Teilen (sprachlogisches, numerisches und abstraktes Denken). Das Ergebnis ist entweder bestanden oder nicht bestanden.
- EU-Wissenstest oder fachbezogene Tests: Für Auswahlverfahren für Generalisten ist das Bestehen eines EU-Wissenstests erforderlich. Spezialisten müssen einen fachbezogenen Multiple-Choice-Test absolvieren.
- Test zu digitalen Kompetenzen: Falls relevant und in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben.
- Mit einem schriftlichen Test werden die Kommunikationsfähigkeiten geprüft. Er ersetzt seit 2024 die Fallstudie. Die Fallstudie bleibt nur für einige laufende Auswahlverfahren bestehen und dient der Bewertung der redaktionellen Fähigkeiten.
- Überprüfung der Zulassungsbedingungen: In einer bestimmten Phase des Verfahrens wird geprüft, ob die Zulassungsbedingungen (z. B. Sprachkenntnisse und weitere Kriterien) erfüllt sind. Nur wer die Bedingungen erfüllt, kann in die Liste der erfolgreichen und einstellbaren Bewerberinnen und Bewerber (Reserveliste) aufgenommen werden.
- Die Reserveliste ist eine Datenbank mit erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern, die von den EU-Institutionen eingestellt werden können.
- Antrag auf Überprüfung: Sie können eine Überprüfung der Testergebnisse beantragen, wenn ein vermeintlicher Fehler oder ein Verfahrensverstoß vorliegt, der sich auf das Ergebnis auswirkt.
Dauer und weitere Informationen:
- Die Gesamtdauer kann je nach den einzelnen Phasen des Auswahlverfahrens erheblich variieren.
- Lesen Sie auch das Statut und die häufig gestellten Fragen auf der EPSO-Seite für weitere Informationen.
Das EPSO hat seine Verfahren kürzlich umstrukturiert. Dabei wurden insbesondere Tests, die vor Ort in Assessment-Centern durchgeführt wurden, abgeschafft. EPSO bemüht sich stets, das Einstellungsverfahren für die EU-Organe weiter zu optimieren und modernisieren.