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Auswahlverfahren für unbefristete Stellen

Das ständige Personal wird im Rahmen allgemeiner Auswahlverfahren ausgewählt, die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert werden.

EPSO-Auswahlverfahren dienen der Erstellung von Reservelisten – Pools erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber, aus denen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union Personal für offene Stellen einstellen können.

Jedes Auswahlverfahren umfasst mehrere Schritte, von seiner Veröffentlichung bis zur Erstellung einer Reserveliste.

Arten von Auswahlverfahren

       Auswahlverfahren für Hochschulabsolventinnen und -absolventen

  • Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller Fachrichtungen.
  • Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.
  • Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppe AD 5) eingestellt, die der Einstiegs-Besoldungsgruppe für diese Personalkategorie entspricht.

       Auswahlverfahren für Spezialisten

  • Bewerben können sich Personen mit oder ohne Hochschulabschluss.
  • Gesucht werden Fachleute aus einem bestimmten Fachbereich.
  • Es wird einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
  • Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration (Besoldungsgruppen AD 6-AD 9) oder Assistentinnen und Assistenten (Besoldungsgruppen AST 3-AST 9) eingestellt.


Wichtigste Schritte des Auswahlverfahrens

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die typischen Phasen eines EPSO-Auswahlverfahrens.

Klicken Sie auf einzelne Schritte, um mehr zu erfahren.
 

1. Veröffentlichung des Auswahlverfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung einer Bekanntmachung des Auswahlverfahrens auf der EPSO-Website und im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Bekanntmachung ist für die gesamte Dauer des Auswahlverfahrens Ihr wichtigstes Referenzdokument. Darin finden Sie Informationen zu:

  • dem gesuchten Profil und den Hauptaufgaben,
  • den Zulassungsbedingungen,
  • den abzulegenden Prüfungen,
  • einen Überblick über alle Phasen des Auswahlverfahrens.


2. Bewerbung

So nehmen Sie an einem Auswahlverfahren teil:

  1. Wählen Sie das richtige Auswahlverfahren.

    Wählen Sie das Auswahlverfahren aus, das Ihrem Bildungs- und Berufshintergrund am besten entspricht.

  2. Lesen Sie alle wichtigen Unterlagen.
    Lesen Sie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und alle weiteren Materialien auf der Seite des Auswahlverfahrens gründlich durch.
  3. Prüfen Sie, ob sie zulassungsberechtigt sind (optional).

      Nutzen Sie das EASI-Instrument, das auf der Website des Auswahlverfahrens zur Verfügung steht, um Ihre Zulassungsberechtigung auf der Grundlage Ihrer Qualifikationen und Erfahrungen zu überprüfen.
      Die Ergebnisse sind vertraulich und nur für Sie sichtbar.

  1. Verwenden Sie das Single Candidate Portal.

      Für die Bewerbung wird das ausschließlich das Single Candidate Portal genutzt, über das auch die Kommunikation während des gesamten Verfahrens abläuft.

      Klicken Sie auf der Website des Auswahlverfahrens auf „Sich bewerben“. Sie werden aufgefordert, sich mit Ihrem EU-Login-Konto im Single Candidate Portal anzumelden. Wenn Sie noch kein EU-Login-Konto haben, müssen Sie zunächst eins erstellen

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und bestätigen Sie es.
    Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und reichen Sie es fristgerecht ein.
    Alle Neuigkeiten und Mitteilungen zu Ihrer Bewerbung laufen über das Single Candidate Portal.
    Auf der Website des Auswahlverfahrens können Sie auch E-Mail-Benachrichtigungen abonnieren, um stets über Neuigkeiten von EPSO informiert zu bleiben.

 
3. Prüfungen

Wer das Bewerbungsformular fristgerecht (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens) eingereicht hat, wird zu einer Reihe von Prüfungen eingeladen.

Je nach Auswahlverfahren gehören dazu:

  • Tests zum logischen Denken

               Bei den Tests zum logischen Denken handelt es sich um Multiple-Choice-Tests, bei denen Ihre Fähigkeiten zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken bewertet werden.

  • EU-Wissenstest – für Auswahlverfahren für Hochschulabsolventinnen und -absolventen
    Der Wissenstest zur EU ist ein Multiple-Choice-Test mit Fragen über die EU, ihre Organe, Verfahren und die wichtigsten Politikbereiche. Angaben zu den für die Ausarbeitung dieses Tests verwendeten Quellen werden nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens auf der EPSO-Website bereitgestellt.
  • Fachbezogener Test – für Auswahlverfahren für Spezialisten
    Der fachbezogene Test ist ein Multiple-Choice-Test im Fachgebiet des Auswahlverfahrens.
  • Test zu digitalen Kompetenzen – gegebenenfalls (siehe Bekanntmachung)
    Mit dem Test zu digitalen Kompetenzen (Multiple-Choice-Test) wird die Fähigkeit geprüft, digitale Technologien zu verstehen und für verschiedene Aufgaben und Zwecke zu nutzen.
  • Schriftliche Prüfung
    Die schriftliche Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit. Bei diesem Test wird Ihre Fähigkeit, klar und wirksam zu schreiben, bewertet.  

     

4. Überprüfung der Zulassungsberechtigung

In einer bestimmten Phase des Auswahlverfahrens prüft EPSO, ob die Bewerberinnen und Bewerber alle Zulassungsbedingungen (z. B. Staatsbürgerschaft, Bildungsabschlüsse, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung) erfüllen.
Nur wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie in die Reserveliste aufgenommen werden.
 

5. Reserveliste

Am Ende des Auswahlverfahrens erstellt EPSO eine Reserveliste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber, die von den EU-Organen eingestellt werden können, sobald eine geeignete Stelle verfügbar wird.
Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass Sie für eine Einstellung infrage kommen. Sie werden nicht automatisch eingestellt.
 

6. Antrag auf Überprüfung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein (Verfahrens-)Fehler Ihr Testergebnis beeinflusst hat, können Sie eine Überprüfung beantragen.
 

Einstellung

Sobald eine Reserveliste erstellt ist, sind die EU-Organe selbst für die Einstellungen je nach ihrem spezifischen Personalbedarf verantwortlich.

Wenn freie Stellen zu besetzen sind, werden die Organe

  1. die Reserveliste konsultieren, um Bewerberinnen und Bewerber zu finden, deren Profil den Anforderungen der Stelle am besten entspricht.
  2. die in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch einladen (ggf. werden einige von mehreren Organen kontaktiert).
  3. der Bewerberin oder dem Bewerber nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ein Stellenangebot machen.

In einigen Fällen veröffentlichen die EU-Organe freie Stellen auch direkt im Bewerberkonto.
Bewerberinnen und Bewerber auf einer Reserveliste können sich dann direkt über ihr Konto bewerben. Die Organe entscheiden selbst, welche freien Stellen für welche Reserveliste(n) sichtbar sind.