FAQs
Kann mein Mitgliedstaat mich während des Auswahlverfahrens unterstützen?
Ja, wenn Sie sich für ein EPSO-Auswahlverfahren bewerben, können Sie selbst entscheiden, ob Ihre Kontaktdaten an die nationalen Behörden Ihres EU-Mitgliedstaats weitergegeben werden sollen.
Mit Ihrer Zustimmung kann EPSO Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die Nummer des betreffenden Auswahlverfahrens an die nationalen Behörden weiterleiten, damit diese Ihnen Unterstützung im Zusammenhang mit dem Auswahl- und Einstellungsverfahren (z. B. Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Leitfäden) anbieten können.
Diese Entscheidung ist fakultativ und gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.
Sie können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich an die zuständigen nationalen Behörden wenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.