Kann ich meine Bewerbung inhaltlich ändern, nachdem ich sie übermittelt habe?
Bei Auswahlverfahren über das Single Candidate Portal gilt:
Ja, Sie können Ihr Bewerbungsformular nach Einreichung ändern, solange die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, kann das Bewerbungsformular nicht mehr geändert werden.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nach Einreichung bearbeiten, vergessen Sie nicht, erneut auf „Submit“ (Einreichen) zu klicken. Andernfalls behält Ihr Antrag den Status „Entwurf“ und wird nicht berücksichtigt.
Hinweis: Sie können Ihren Lebenslauf im Single Candidate Portal jederzeit aktualisieren. Bei der Prüfung der Zulassungsberechtigung für das jeweilige Auswahlverfahren, für das Sie sich beworben haben, wird jedoch nur die mit Ihrer Bewerbung eingereichte Fassung berücksichtigt. Spätere Aktualisierungen wirken sich nicht auf Ihre eingereichte Bewerbung aus.
Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete (CAST Permanent) gilt:
Sie können Ihre Bewerbung(en) für ständige Auswahlverfahren (CAST Permanent) jederzeit ändern und einen neuen oder aktualisierten Lebenslauf in Ihr EPSO-Konto hochladen.
Denken Sie daran, Ihre Bewerbung(en) mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, wenn Sie für die einstellenden Dienststellen sichtbar bleiben möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Tests bestanden haben oder nicht.