FAQs
Welche Unterlagen muss ich zum Nachweis meiner Zulassungsberechtigung einreichen?
Ständiges Personal – allgemeine Auswahlverfahren:
Zur Bestätigung der Angaben in Ihrer Bewerbung (Identität, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung) müssen Sie folgende Nachweise einreichen:
1. Identität: Sie müssen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
2. Bildungsabschlüsse:
- Laden Sie Ihren Sekundarschulabschluss (bei AST-SC/AST-Auswahlverfahren) bzw. Ihren postsekundären Bildungsabschluss (bei AST- und AD-Auswahlverfahren) zusammen mit der Liste der absolvierten Kurse hoch.
- Achten Sie darauf, den Abschluss hochzuladen, der gemäß Punkt 3.3 der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens („Besondere Zulassungsbedingungen – Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung“) für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich ist, und dass Ihr Name sowie Stempel, Unterschriften und (falls zutreffend) Seriennummern sichtbar sind.
Fügen Sie Belege für einschlägige Praktika und Schulungen hinzu, sofern diese zur Erfüllung der Zulassungsberechtigung beitragen (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
Hochschulabschlüsse, Diplome und/oder Zeugnisse müssen unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurden, von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats anerkannt sein.
Siehe auch: Werden in Nicht-EU-Ländern ausgestellte Befähigungsnachweise und Diplome anerkannt?
3. Berufserfahrung:
Sie müssen Unterlagen einreichen, die Aufschluss über die Art Ihrer Tätigkeit geben und die Dauer Ihrer Berufserfahrung belegen. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt die als Berufserfahrung angegebenen Zeiträume nur, wenn diese durch eine Stellenbeschreibung belegt werden. Bitte beachten Sie, dass für das Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen in der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5) keine Berufserfahrung erforderlich ist.
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für die Arten von Unterlagen, die eingereicht werden sollten:
3.1: Für Arbeit in Festanstellung:
- Unterlagen des aktuellen Arbeitgebers (oder früherer Arbeitgeber), aus denen die Art und der Umfang der wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen (z. B. Schreiben Ihrer/Ihres Vorgesetzten, Beurteilungsberichte mit Aufgabenbeschreibung, Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers, Arbeitsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben usw.).
- Arbeitsvertrag mit Anfangs- und Enddatum oder erste und letzte Gehaltsabrechnung.
Alle Unterlagen müssen datiert und mit Ihrem Namen, dem offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie dem Namen und der Unterschrift der zuständigen Person versehen sein.
3.2: Für Selbstständige / freie Berufe:
- Rechnungen, Verträge, Bestellformulare
- E-Mail-Korrespondenz
- Sitzungsprotokolle
- Steuerunterlagen
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Wichtiger Hinweis
- Nachweise können in jeder der 24 EU-Amtssprachen eingereicht werden und müssen belegen, dass die Angaben in Ihrem Bewerbungsformular korrekt sind. Jede Angabe in Ihrem Lebenslauf (zu Ausbildung, Berufserfahrung) muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Nicht belegte Angaben werden nicht berücksichtigt.
- Es liegt in Ihrer Verantwortung, dem Prüfungsausschuss alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um zu überprüfen, ob Sie die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Bedingungen erfüllen.
- Wenn Sie innerhalb der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Frist keine ausreichenden Nachweise vorlegen, werden Sie möglicherweise nicht zugelassen und vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
- Im Allgemeinen sind keine Nachweise für Sprachkenntnisse erforderlich (Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
- Sie können per E-Mail aufgefordert werden, bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu einem bestimmten Abschluss oder einer bestimmten Berufserfahrung vorzulegen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Ihnen zu Verfügung stehenden Unterlagen, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind, übermitteln. Ihre Dokumente werden im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, insbesondere im Abschnitt „Nachweise“ und unter der Rubrik „Zulassungsberechtigung“ auf der Webseite „Fragen und Antworten“.
Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete
Bewerber*innen in Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete können in ihrem EPSO-Konto keine Nachweise im Zusammenhang mit ihrer/ihren CAST/P-Bewerbung(en) hochladen.
Die Nachweise werden während der Phase der Einstellungstests und/oder vor der Einstellung von den einstellenden Dienststellen angefordert.
Die Bewerber*innen müssen in der Lage sein, die Angaben in ihrem Bewerbungsformular (Qualifikationen, Berufserfahrung usw.) durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die einstellenden Dienststellen teilen den Bewerber*innen mit, welche Unterlagen (Kopien oder Originale) bis wann vorzulegen sind.
EPSO kann keine Angaben zu den spezifischen Vorschriften machen, die von den einzelnen einstellenden Dienststellen angewandt werden. Die nachstehenden Informationen dienen lediglich der Veranschaulichung.
1. Identität: Sie müssen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
2. Bildungsabschlüsse – Sie müssen Folgendes vorlegen:
- Kopien Ihrer Abschlüsse und/oder Ihrer (Ausbildungs-)Zeugnisse zum Nachweis der Bildungsabschlüsse
- Für außerhalb der EU ausgestellte Abschlüsse oder Zeugnisse: eine von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellte Gleichwertigkeitserklärung
3. Berufserfahrung
Für alle Beschäftigungszeiten sind Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien folgender Unterlagen erforderlich:
3.1: Für Arbeit in Festanstellung:
- Unterlagen des aktuellen Arbeitgebers (oder früherer Arbeitgeber), aus denen die Art und der Umfang der wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen (z. B. Schreiben Ihrer/Ihres Vorgesetzten, Beurteilungsberichte mit Aufgabenbeschreibung, Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers, Arbeitsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben usw.).
- Arbeitsvertrag mit Anfangs- und Enddatum oder erste und letzte Gehaltsabrechnung.
Alle Unterlagen müssen datiert und mit Ihrem Namen, dem offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie dem Namen und der Unterschrift der zuständigen Person versehen sein.
3.2: Für Selbstständige / freie Berufe:
- Rechnungen, Verträge, Bestellformulare
- E-Mail-Korrespondenz
- Sitzungsprotokolle
- Steuerunterlagen
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband
3.3: Für freiberufliche Übersetzer*innen: Unterlagen, aus denen die Zeiträume der geleisteten Arbeit und die Zahl der übersetzten Seiten hervorgehen.
3.4: Für freiberufliche Dolmetscher*innen: Unterlagen, aus denen die Zahl der Arbeitstage und die Sprachen, aus denen und in die gedolmetscht wurde, hervorgehen.