Direkt zum Inhalt
Logo der Europäischen Kommission

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt nur Dokumente, die Sie in Ihr EPSO-Konto hochgeladen und dort mit den entsprechenden Einträgen in Ihrer Bewerbung verlinkt haben. Diese Unterlagen müssen belegen, dass die in Ihrem Bewerbungsformular angegebenen Informationen korrekt sind, auf deren Grundlage Sie zum Auswahlverfahren zugelassen wurden.

Jede Angabe in Ihrem Online-Bewerbungsformular (zu Bildung, Berufserfahrung und gegebenenfalls Talentfilter) muss durch entsprechende Unterlagen belegt und bescheinigt sein. Jedes hochgeladene Dokument sollte mit dem entsprechenden Eintrag in Ihrer Online-Bewerbung verknüpft werden. Eine Anleitung zum Hochladen Ihrer Unterlagen finden Sie unter Wie kann ich meine Unterlagen hochladen bzw. verknüpfen?

1. Identität: Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses

2. Bildung

  • Abschlüsse, die Sie gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigen, Besondere Zulassungsbedingungen – Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung:
      • Für AST-Auswahlverfahren: Sekundarschulabschluss und postsekundäre Abschlüsse;
      • Für AD-Auswahlverfahren: postsekundäre Abschlüsse.
  • Erforderlichenfalls offizielle Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses: Abschlüsse müssen unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurden, von einer zuständigen staatlichen Stelle, z. B. dem Bildungsministerium eines EU-Landes, anerkannt sein;
  • Belege für absolvierte Schulungen, sofern diese die Teilnahme am Auswahlverfahren ermöglichen (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).

3. Berufserfahrung

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt die als Berufserfahrung angegebenen Zeiträume nur, wenn diese durch eine Stellenbeschreibung belegt werden. Reichen Sie Unterlagen ein, die Aufschluss über die Art Ihrer Tätigkeit geben und die Dauer Ihrer Berufserfahrung belegen:

3.1. Für Arbeit in Festanstellung:

  • Unterlagen des aktuellen Arbeitgebers (oder früherer Arbeitgeber), aus denen die Art und der Umfang der wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen (Schreiben Ihres Vorgesetzten, Beurteilungsberichte mit Aufgabenbeschreibung, Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers, Arbeitsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben usw.)
  • Anstellungsvertrag mit Anfangs- und Enddatum oder erste und letzte Gehaltsbescheinigung.

Die Unterlagen müssen datiert und mit der Kopfzeile des Unternehmens, einem Stempel sowie dem Namen und der Unterschrift der zuständigen Person versehen sein.  

3.2. Für Selbstständige – freie Berufe:

  • Rechnungen, Verträge, Bestellformulare
  • E-Mail-Korrespondenz
  • Sitzungsprotokolle
  • Steuererklärung
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Mehr erfahren Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens unter Nachweise und in unseren Fragen und Antworten unter Zulassungsbedingungen und Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen – Talent Screener (Talentfilter).

Sollten Sie bis zur Frist keine ausreichenden Nachweise vorlegen, werden Sie möglicherweise nicht zugelassen und aufgrund mangelnder Nachweise vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.