FAQs
Kann ich mich für mehrere Auswahlverfahren, Profile und/oder Funktionsgruppen bewerben?
Allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen:
Bewerber*innen können sich für mehr als ein allgemeines Auswahlverfahren bewerben, sofern sie die in der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Zulassungsbedingungen erfüllen.
Es ist jedoch nicht möglich, mehr als eine Bewerbung für dasselbe Auswahlverfahren einzureichen, sofern in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:
Bewerber*innen können sich für mehrere Profile und Funktionsgruppen bewerben, sofern sie die in der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Zulassungsbedingungen erfüllen.
Pro Profil ist jedoch nur eine Bewerbung zulässig. So können Sie beispielsweise nicht mehr als eine Bewerbung für das Profil „Übersetzer*innen“ erstellen, auch nicht, wenn Sie sich mit unterschiedlichen Zielsprachen bewerben.
Sie können im Anmeldeformular unter „Sprachkenntnisse“ alle Ihre Sprachen angeben, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse in mehr als zwei Amtssprachen verfügen. Dies ermöglicht es den einstellenden Dienststellen, Ihre Bewerbung entsprechend ihrem jeweiligen Sprachbedarf zu berücksichtigen.