FAQs
Muss ich mein Profil und meinen Lebenslauf ausfüllen, bevor ich mit meiner Bewerbung für ein allgemeines Auswahlverfahren beginne?
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Ja. Bei der Bewerbung auf allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen erscheint eine Pop-up-Nachricht, wenn Sie versuchen eine Bewerbung zu beginnen, in Ihrem Bewerberkonto aber noch verpflichtende Angaben fehlen.
Wie in der Nachricht erläutert, müssen Sie vor der Bewerbung bestimmte verpflichtende Abschnitte in Ihrem Profil ausfüllen.
- Alle Bewerber*innen müssen unter „Mein Lebenslauf“ (My CV) zumindest die folgenden Angaben machen:
- zwei EU-Amtssprachen unter „Sprachkenntnisse“ (Language skills)
- ein Eintrag unter „Allgemeine und berufliche Bildung“ (Education and training)
- eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments hochladen
- Nur für externe Bewerber*innen gilt: Die Staatsangehörigkeit ist unter „Mein Profil“ (My profile) anzugeben.
- Nur für interne Bewerber*innen gilt: Unter „Mein Profil“ (My profile) muss eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben werden.
Sobald Sie die erforderlichen Angaben vervollständigt haben, können Sie mit der Bewerbung beginnen.
Wir empfehlen auch, das Schritt-für-Schritt-Video-Tutorial zur Bewerbung für EPSO-Auswahlverfahren anzusehen, das Sie durch den gesamten Prozess führt und Ihnen dabei hilft, häufige Fehler zu vermeiden.