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FAQs

Wie wähle ich die Test- bzw. Prüfungssprachen aus?

Question categories:

Bei allgemeinen Auswahlverfahren:

Beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars müssen Sie die Sprachen auswählen, in denen Sie die Prüfungen ablegen möchten. Bei den meisten Auswahlverfahren müssen Sie entsprechend dem Abschnitt „Sprachen dieses Auswahlverfahrens“ der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zwei unterschiedliche Sprachen (Sprache 1 und Sprache 2) auswählen.

In der Regel können Sie zwei beliebige der 24 EU-Amtssprachen auswählen; also wählen Sie die Sprachen aus, die Sie am besten beherrschen. Bei Auswahlverfahren für Linguist*innen können besondere Sprachanforderungen gelten. Informieren Sie sich immer in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens über die für Ihr Auswahlverfahren geltenden Regeln.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Sprachwahl nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr geändert werden kann.

 

Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete gilt:

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars, dass Sie gemäß der Aufforderung zur Interessenbekundung folgende Angaben machen müssen:

  • Sprache 1: gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der 24 Amtssprachen der EU
  • Sprache 2: ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in Englisch, Französisch oder Deutsch
    Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein. 

Bitte beachten Sie, dass die Tests zum logischen Denken in der Sprache 1 durchgeführt werden, die Sie in Ihrer Bewerbung für das betreffende Auswahlverfahren (Profil/Funktionsgruppe) ausgewählt haben. Diese Sprache kann von der Hauptsprache abweichen, die in Ihrem EPSO-Konto eingestellt ist.

Ihre Sprachkenntnisse in der Sprache 2 können von der einstellenden Dienststelle bei Vorstellungsgesprächen und/oder weiteren von dieser Dienststelle organisierten Tests bewertet werden.

Wählen Sie die Sprachen sorgfältig aus und entscheiden Sie sich für jene, in denen Sie während des gesamten Auswahlverfahrens ihre beste Leistung erbringen können.