Der Einsendeschluss für die Bewerbungen ist in jeder Bekanntgabe/Aufforderung und auf dem EPSO-Portal deutlich angegeben.
Kann ich mich für mehrere Auswahlverfahren, Profile und/oder Funktionsgruppen bewerben?
Ja, Sie können sich für jedes Auswahlverfahren bewerben, für das Sie die Voraussetzungen erfüllen – sofern in der Bekanntgabe/Aufforderung nicht anders vermerkt. Gegebenenfalls müssen Sie allerdings für jedes Profil und/oder jede Funktionsgruppe eine eigene Bewerbung einreichen.
Kann ich für meine aktuelle Bewerbung meine früheren EPSO-Bewerbungen verwenden?
Bei allen nach dem 1. Januar 2025 veröffentlichten allgemeinen Auswahlverfahren (Stellen für Beamt*innen) gilt:
Sie müssen die Angaben zu Ihrem Lebenslauf nur einmal eingeben (unter „Mein Konto“ → „Mein Lebenslauf“ im Single Candidate Portal).
Die in Ihrem Lebenslauf gespeicherten Angaben werden für alle künftigen Bewerbungen verwendet. Bitte halten Sie sie daher stets auf dem aktuellen Stand.
Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete gilt:
Nein, Sie müssen für jedes Auswahlverfahren, für das Sie sich bewerben möchten, in Ihrem EPSO-Konto ein neues Bewerbungsformular ausfüllen.
Ich habe Probleme beim Bearbeiten meines Bewerbungsformulars. Was soll ich tun?
Die von EPSO genutzten Anwendungen werden von den gängigen Internetbrowsern unterstützt. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, versuchen Sie es zunächst mit einem anderen Browser, bevor Sie uns kontaktieren.
Sie sollten den Bewerbungsbogen nicht mit einem mobilen Endgerät ausfüllen.
Im Single Candidate Portal:
Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass Sie sich nicht für dieses Auswahlverfahren bewerben dürfen, haben Sie höchstwahrscheinlich bereits einen Entwurf einer Bewerbung erstellt. Wenn Sie auf der Bewerbungsseite nach unten scrollen, sehen Sie den Entwurf der Bewerbung. Bitte stellen Sie Ihre Bewerbung fertig und reichen Sie sie fristgerecht ein.
Im EPSO-Konto:
Verwenden Sie zum Navigieren innerhalb Ihres Bewerbungsformulars sowie zwischen verschiedenen Bewerbungsformularen in Ihrem EPSO-Konto (z. B. zum Zugriff auf Daten aus früheren Bewerbungen) die Schaltflächen der Bildschirmanzeige (Zurück zum Konto usw.), nicht die Browserfunktionen „Vor“ oder „Zurück“.
Zum Kopieren und Einfügen von Textpassagen nutzen Sie bitte ausschließlich ein reines Textformat (.txt) sowie ein einfaches Textverarbeitungsprogramm (z. B. NotePad in Windows, TextEdit auf Mac OS X). So vermeiden Sie, dass unnötige Leerstellen oder inkompatible Sonderzeichen eingefügt werden.
Sollten Sie ihre Bewerbung nicht abschicken können, überprüfen Sie sie noch einmal in der Übersicht. Fehlende oder falsche Einträge sind rot gekennzeichnet.
Bestehen die Probleme fort, kontaktieren Sie umgehend und rechtzeitig den EPSO-Bewerberservice: Fragen, die weniger als 5 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden unter Umständen nicht mehr beantwortet! Bitte beachten Sie auch, dass nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Wie kann ich es den Behörden meines Mitgliedstaats ermöglichen, mir Unterstützung bei der Vorbereitung des Auswahl- und des Einstellungsverfahrens anzubieten?
Bewerber*innen bei EPSO-Auswahlverfahren haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten gegenüber den nationalen Behörden ihrer Mitgliedstaaten offenzulegen, damit diese ihnen Unterstützung beim Auswahl- und Einstellungsverfahren anbieten können, zum Beispiel Schulungen, Informationsveranstaltungen, oder Veröffentlichungen.
Die Bewerber*innen können sich im entsprechenden Teil ihres elektronischen Bewerbungsformulars für oder gegen diese Möglichkeit entscheiden. Diese Entscheidung gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, ermächtigen Sie EPSO, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse und die Nummer des Auswahlverfahrens, für das Sie sich bewerben, an die nationalen Behörden des EU-Mitgliedstaats weiterzuleiten, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Diese Daten sollen es Ihren nationalen Behörden ermöglichen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um Ihnen im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, insbesondere deren Artikel 7 und 9.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, erlauben Sie außerdem den nationalen Behörden des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Ihre oben genannten personenbezogenen Daten zu dem Zweck zu verarbeiten, Ihnen für das Auswahl- und Einstellungsverfahren, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten. Ihre nationalen Behörden können Ihre Daten für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem betreffenden Auswahlverfahren oder gegebenenfalls bis zum Ablauf der Ihren Namen enthaltenden Reserveliste des Auswahlverfahrens oder bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten verarbeiten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen, indem Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Behörden in Ihrem Mitgliedstaat richten. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ihre Einwilligung zurückziehen, nachdem Ihre Daten bereits von EPSO an Ihren Mitgliedstaat übermittelt wurden, verhindern Sie lediglich die künftige Verarbeitung Ihrer Daten. Die Rechtmäßigkeit einer früheren Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Zustimmung vor dem Widerruf wird dadurch nicht infrage gestellt.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass Sie verpflichtet sind, Unterstützungsangebote anzunehmen, die diese Behörden an Sie richten.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass diese Behörden dazu verpflichtet sind, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen oder Ihnen Hilfe anzubieten – dies liegt voll und ganz im Ermessen des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Muss ich in meinem Bewerbungsformular alle Qualifikationen/Abschlüsse angeben?
Yes, it is mandatory to mention all diplomas/qualifications required in order to apply for a selection procedure.
The minimum requirements are listed in the Notice of Competition (available on the competition page).
Please indicate only diplomas/qualifications that have been awarded by the application deadline.
For the Graduates administrators (AD5) competition, the minimum requirements (only Bachelor) must be awarded by 30/09/2026.
The order is not important, the Selection Board will be able to sort the declared entries chronologically.
Providing incomplete or false information may lead to exclusion from the selection procedure.
In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung ausfüllen?
Sie können das Bewerbungsformular in einer beliebigen der 24 EU-Amtssprachen ausfüllen.