FAQs
Was ist der Unterschied zwischen Beamt*innen, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten?
Die wesentlichen Unterschiede zwischen Beamt*innen, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten betreffen
- die Art und Dauer des Vertrags,
- das Auswahlverfahren,
- die wahrgenommenen Aufgaben.
Beamt*innen
Das ständige Personal des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union umfasst die auf unbestimmte Zeit ernannten Bediensteten, die die Kernbelegschaft bilden und im Rahmen allgemeiner Auswahlverfahren von EPSO eingestellt werden. Es gibt drei Funktionsgruppen: Beamt*innen der Funktionsgruppe „Administration“ (AD), Assistent*innen (AST) sowie Sekretariatskräfte und Büroangestellte (AST/SC).
Bedienstete auf Zeit
Bedienstete auf Zeit werden für befristete oder vorübergehende Stellen eingestellt und nehmen häufig spezialisierte Aufgaben oder Führungsaufgaben wahr. Die Auswahlverfahren werden in der Regel direkt von dem einstellenden Organ, der einstellenden Einrichtung oder der einstellenden Agentur der EU organisiert.
Vertragsbedienstete
Vertragsbedienstete erhalten befristete Verträge und nehmen administrative, technische, operative oder unterstützende Aufgaben wahr oder verstärken die Kapazitäten in bestimmten Fachbereichen. Sie werden ihren Zuständigkeiten und Qualifikationen entsprechend in vier verschiedenen Funktionsgruppen (FG I-IV) eingestellt. Die Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete werden von EPSO organisiert.
Die Zulassungsvoraussetzungen, die Vertragsbedingungen und die Karrieremöglichkeiten sind je nach Personalkategorie und Stelle unterschiedlich.