Vertragsbedienstete werden in verschiedenen Funktionsgruppen (FG I bis IV) eingestellt, nach denen sich die Art der Arbeit, der Grad der Verantwortung und die erforderlichen Mindestqualifikationen bestimmen.
- Funktionsgruppe I (FG I): manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten
- Funktionsgruppe II (FG II): Sekretariats- und Bürotätigkeiten sowie sonstige gleichwertige Aufgaben
- Funktionsgruppe III (FG III): ausführende Tätigkeiten, redaktionelle Tätigkeiten, Buchhaltung und sonstige gleichwertige technische Aufgaben
- Funktionsgruppe IV (FG IV): Verwaltungs- oder Beratungstätigkeiten, Tätigkeiten im sprachlichen Bereich und gleichwertige technische Aufgaben
Die Funktionsgruppe, für die Sie infrage kommen, hängt von Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung ab. Näheres dazu finden Sie in der Aufforderung zur Interessenbekundung.