Welche allgemeinen Hinweise gelten für ein EPSO-Auswahlverfahren (allgemeines Auswahlverfahren)?
Die vollständige Anleitung für die Einreichung einer Bewerbung für ein allgemeines Auswahlverfahren im Single Candidate Portal finden Sie unter Single Candidate Portal – Anleitung.
Der Link zur Online-Bewerbung wird zu Beginn der Anmeldefrist auf der Website EU Careers freigeschaltet.
Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Ausfüllen Ihrer Bewerbung, da dies mit einigem Aufwand verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung vor Ablauf der Frist validieren müssen.
Überprüfen Sie den Inhalt jeder Registerkarte, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren. Die Bewerbung kann nach Ablauf der Frist nicht mehr geändert werden.
Sie können die Bewerbung in einer der 24 EU-Amtssprachen Ihrer Wahl ausfüllen.
Geben Sie an, ob besondere Vorkehrungen für Ihre Teilnahme an den Prüfungen erforderlich sind, und befolgen Sie die Anweisungen im Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung angemessener Vorkehrungen (Anpassungen) bei EPSO-Auswahlverfahren. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei Ihrer Online-Bewerbung benötigen.
Die von EPSO genutzten Anwendungen werden von den gängigen Internetbrowsern unterstützt. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, versuchen Sie es zunächst mit einem anderen Browser, bevor Sie uns kontaktieren. Sie sollten den Bewerbungsbogen nicht mit einem mobilen Endgerät ausfüllen.
Bei dem ersten Abspeichern Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbernummer. Bitte geben Sie diese stets in Ihrem Schriftverkehr mit EPSO an.
Sie müssen vor Ablauf der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Frist die Unterlagen hochladen, die die Angaben im Bewerbungsformular belegen.
Fragen, die dem EPSO-Bewerberservice in den letzten Tagen der Bewerbungsfrist übermittelt werden, können möglicherweise nicht vor Ablauf der Frist beantwortet werden.