Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihr EU-Login-Konto eingerichtet wurde, können Sie zur Verwaltung Ihrer Kontoeinstellungen auf den folgenden Link klicken.
- Melden Sie sich mit Ihrem Passwort an.
- Klicken Sie in der oberen rechten Ecke neben Ihrem Namen auf Einstellungen (Zahnradsymbol).

- Wählen Sie „Mein Konto“. Dort finden Sie allgemeine Informationen über Ihr EU Login sowie Ihre eindeutige Kennung und die damit verbundene E-Mail-Adresse.

- Eine eindeutige Kennung, die mit „v00“ beginnt, zeigt an, dass Sie das Konto über eine Drittanbieteranwendung (eID, Facebook oder Google) erstellt haben. Solche Konten können nicht verwendet werden. In diesem Fall müssen Sie ein neues EU-Login-Konto erstellen.
- Wenn Sie derzeit für ein Organ oder eine Einrichtung der EU arbeiten, empfehlen wir Ihnen dringend, zum Anlegen Ihres Profils im Single Candidate Portal ein EU-Login-Konto mit einer privaten E-Mail-Adresse zu erstellen.
- Wenn Sie früher für ein Organ oder eine Einrichtung der EU gearbeitet haben, ist Ihr EU-Login-Konto wahrscheinlich mit einer alten eindeutigen Kennung verknüpft. Bitte überprüfen Sie dies im Abschnitt „Mein Konto“ Ihres EU-Login-Kontos.
In diesem Fall erstellen Sie für Ihre Bewerbung bitte ein neues EU-Login-Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse. - Wenn Sie für Ihr EU-Login-Konto noch keine Zwei-Faktor-Authentifizierung (Mobilgerät oder vertrauenswürdige Plattform) eingerichtet haben, erhalten Sie mit Ihrem Konto noch keinen Zugang zum Single Candidate Portal. Bitte fügen Sie in Ihrem EU-Login-Profil eine Zwei-Faktor-Authentifizierungsmethode hinzu.
Die zur Erstellung Ihres EU-Login-Kontos verwendete E-Mail-Adresse muss eine private E-Mail-Adresse sein. Die Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse kann dazu führen, dass Sie den Zugang zum EU Login und folglich auch zum Single Candidate Portal verlieren.