Die Beamten und Beamtinnen der EU werden in drei Gruppen unterteilt: Administrator*innen (AD), Assistent*innen (AST) sowie Sekretariatskräfte und Büroangestellte (AST/SC).
Für eine Eingruppierung als Administrator*in (AD) ist ein Hochschul- oder Universitätsabschluss sowie das erfolgreiche Durchlaufen eines EPSO-Auswahlverfahrens für eine unbefristete Anstellung erforderlich.
Beamte und Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration arbeiten in den Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 16 in verschiedenen Bereichen wie Justiz, Recht, Finanzen, Handel, Umwelt, Humanressourcen, Kommunikation, Übersetzung usw. Zu ihren Aufgaben gehören Politikentwicklung, Analyse, Regulierungsaufgaben, internationale Verhandlungen, Einbindung von Interessenträgern und Überarbeitung von EU-Rechtstexten.
Für eine Auswahl und Einstellung in den höheren AD-Besoldungsgruppen sind einschlägige Berufserfahrung und Managementfähigkeiten erforderlich.
Siehe auch: Fragen und Antworten zu Beamtinnen und Beamten.