Warum gibt es zwei verschiedene Arten von Bewerberkonten (EPSO-Konto und Single Candidate Portal)?
Das Single Candidate Portal ersetzt das EPSO-Konto bei allgemeinen Auswahlverfahren. Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete (CAST) laufen bis auf Weiteres über das EPSO-Konto.
Für Auswahlverfahren, die nach dem 1.1.2025 veröffentlicht werden, verwenden Sie bitte das Single Candidate Portal.
Sie dürfen mehr als ein Profil im Single Candidate Portal haben. Es ist jedoch streng untersagt, mehr als eine Bewerbung für dasselbe Auswahlverfahren einzureichen (weitere Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen).
Für Auswahlverfahren, die bis zum 31.12.2024 veröffentlicht wurden, und Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete (CAST) nutzen Sie bitte das EPSO-Konto.
Sie dürfen nur ein EPSO-Konto anlegen. Sollten Sie mehr als ein Konto haben, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie glauben, dass Sie mehr als ein EPSO-Konto haben.
Halten Sie Ihre personenbezogenen Daten im Single Candidate Portal und/oder in Ihrem EPSO-Konto stets auf dem neuesten Stand. EPSO nutzt diese Konten für die Kommunikation mit den Bewerber*innen. Deshalb sollten Sie sich alle drei Kalendertage in Ihr Bewerberkonto einloggen.