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Ich bin bereits für die EU-Institutionen tätig, habe aber keinen unbefristeten Vertrag. Sollte ich ein neues externes EU-Login-Konto erstellen?

Question categories:

Ja. Nicht ständige Bedienstete (Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete, externe Auftragnehmer*innen, Praktikant*innen, Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige usw.) sollten sich für Auswahlverfahren nicht über ihr internes EU-Login-Konto bewerben, da sie auf dieses Konto nach Vertragsende nicht mehr zugreifen können.

Wir empfehlen nicht ständigen Bediensteten dringend, ein externes EU-Login-Konto mit ihrer privaten E-Mail-Adresse zu erstellen. Eine Anleitung zur Einrichtung eines externen EU-Login-Kontos unter Verwendung Ihrer privaten E-Mail-Adresse finden Sie unter Ein Konto im Single Candidate Portal erstellen.

Wir raten auch davon ab, die eID als Methode für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verwenden. Wenn Sie Ihr Mobilgerät bereits mit einem anderen EU-Login-Konto verknüpft haben, verwenden Sie bitte die Methode der vertrauenswürdigen Plattform („Trusted Platform“). Eine Anleitung dazu finden Sie unter: Einen Sicherheitsschlüssel oder eine vertrauenswürdige Plattform hinzufügen – EU-Login-Portal.