FAQs
Wie besetzen die Institutionen ihre offenen Stellen über die EPSO-Listen?
Allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen:
Sobald eine Reserveliste erstellt ist, sind die EU-Organe selbst für die Einstellung je nach Personalbedarf verantwortlich.
Wenn freie Stellen zu besetzen sind, werden die Organe
- die Reserveliste konsultieren, um Bewerber*innen zu finden, deren Profil den Anforderungen der Stelle am besten entspricht,
- die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen zu einem Gespräch einladen (ggf. werden Bewerber*innen von mehr als einem Organ kontaktiert),
- erfolgreichen Bewerber*innen ein Stellenangebot machen.
In einigen Fällen können freie Stellen auch direkt im Bewerberkonto veröffentlicht werden. Bewerber*innen auf einer relevanten Reserveliste können sich dann über ihr Konto bewerben.
Die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung.
Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:
Bewerber*innen, die die EPSO-Tests bestanden haben, können zu einem Vorstellungsgespräch mit dem einstellenden Organ eingeladen werden.
Erfolgreichen Bewerber*innen kann dann eine Vertragsbedienstetenstelle angeboten werden.
Wichtig:
- Das Auswahlverfahren kann je nach Bedarf der einzelnen Organe leicht variieren.
- Jedes Organ ist selbst für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die endgültigen Einstellungsentscheidungen zuständig.