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FAQs

Wie besetzen die Institutionen ihre offenen Stellen über die EPSO-Listen?

Allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen:

Sobald eine Reserveliste erstellt ist, sind die EU-Organe selbst für die Einstellung je nach Personalbedarf verantwortlich.

Wenn freie Stellen zu besetzen sind, werden die Organe

  • die Reserveliste konsultieren, um Bewerber*innen zu finden, deren Profil den Anforderungen der Stelle am besten entspricht, 
  • die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen zu einem Gespräch einladen (ggf. werden Bewerber*innen von mehr als einem Organ kontaktiert), 
  • erfolgreichen Bewerber*innen ein Stellenangebot machen. 

In einigen Fällen können freie Stellen auch direkt im Bewerberkonto veröffentlicht werden. Bewerber*innen auf einer relevanten Reserveliste können sich dann über ihr Konto bewerben.

Die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung.
 

Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:

Bewerber*innen, die die EPSO-Tests bestanden haben, können zu einem Vorstellungsgespräch mit dem einstellenden Organ eingeladen werden.

Erfolgreichen Bewerber*innen kann dann eine Vertragsbedienstetenstelle angeboten werden.

Wichtig:

  • Das Auswahlverfahren kann je nach Bedarf der einzelnen Organe leicht variieren. 
  • Jedes Organ ist selbst für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die endgültigen Einstellungsentscheidungen zuständig.