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FAQs

Nach meiner Einschätzung hätte ich aufgrund meiner Qualifikationen und/oder Berufserfahrung zugelassen werden müssen.

Question categories:

Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung zu bewerten gewesen wären, ist subjektiv und kann deren Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.

Die Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses umfassen die Relevanz der Studienfächer, der erzielten Abschlüsse und deren Niveau sowie das Niveau und die Dauer der Berufserfahrung.

Die Entscheidung, eine Bewerber*in aufgrund der zuvor festgelegten Auswahlkriterien auszuschließen, kann unterschiedliche Gründe haben:

  • mangelnde Relevanz Ihres Abschlusses in Bezug auf das Fachgebiet des Auswahlverfahrens, 
  • unzureichendes Niveau Ihres Abschlusses / unzureichende Studiendauer, 
  • mangelnde Relevanz Ihrer Berufserfahrung in Bezug auf das Fachgebiet, 
  • unzureichende Dauer Ihrer einschlägigen Berufserfahrung, 
  • unzureichende einschlägige Berufserfahrung nach Erlangung des für dieses Auswahlverfahren erforderlichen Abschlusses.