Die EPSO-Tests werden zu bestimmten Terminen und Zeiten durchgeführt, um gleiche und faire Bedingungen für alle Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.
Gemäß der Regelung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) zur Beilegung von Beschwerden von Bewerber*innen im Zusammenhang mit Testverfahren gelten berufliche Verpflichtungen (Sitzungen, Konferenzen, Geschäftsreisen) NICHT als außergewöhnliche Umstände oder Umstände, auf die die Bewerber*innen keinen Einfluss haben.
Daher ist es nicht möglich, Ihren Testtermin auf der Grundlage beruflicher Reiseverpflichtungen zu ändern.