FAQs
Wie gewährleistet EPSO Gleichbehandlung, Chancengleichheit und die Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses?
Jedes Auswahlverfahren verfügt über einen eigenen Prüfungsausschuss, der dafür verantwortlich ist, die besten Bewerber*innen auf Grundlage der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Qualifikationen und Kompetenzen auszuwählen. Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus Beamt*innen der EU-Organe zusammen, und EPSO gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Geschlecht, Sprachkenntnisse, Bedienstete gegenüber Verwaltung und Größe des Organs. Der Ausschuss wird von einer bzw. einem Vorsitzenden geleitet, die bzw. der von einer oder mehreren stellvertretenden Personen unterstützt wird. Alle Bewertungstätigkeiten unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht.
Das gesamte Auswahlverfahren beruht auf dem Grundsatz der Unparteilichkeit. Es dürfen keine direkten hierarchischen oder familiären Verbindungen zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und der Bewerberin bzw. dem Bewerber bestehen, die bzw. der geprüft wird. Potenzielle Interessenkonflikte müssen sowohl von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses als auch von den Bewerber*innen angegeben werden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Der Prüfungsausschuss wendet die vorab in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Zulassungs-, Auswahl- und Bewertungskriterien konsequent und in transparenter Weise an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden geschult und angeleitet, und ihre Arbeit wird regelmäßig überprüft, um einen harmonisierten Bewertungsansatz zu gewährleisten.
EPSO führt auch systematische Qualitätskontrollen und statistische Analysen durch, um potenzielle Verzerrungen aufzudecken und zu verhindern.
Darüber hinaus sorgt EPSO für Chancengleichheit, indem es Test- und Bewertungsmethoden analysiert, um Fairness für alle Bewerber*innen und die Angleichung an internationale Standards sicherzustellen, einschließlich der ISO-Norm für Bewertungsverfahren und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. EPSO setzt sich auch für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Bewerber*innen und erfolgreichen Bewerber*innen ein.