Bei unterschiedlichen schriftlichen Tests im selben Auswahlverfahren (z. B. Übersetzungsprüfungen) achten wir bei der Auswahl der Texte auf einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad.
How can I request special accommodations for the tests due to a disability or medical condition?
You should read the information on Equal opportunities, Diversity and Inclusion, including the guide on How to request specific adjustments for the selection tests.
Please note that in order to benefit from reasonable adjustments to the selection tests, you will have to produce a certificate confirming your disability or medical condition issued by a competent national organisation and/or a specialist.
Don’t forget to fill your application and the form by the deadline for application.
Ich bin schwanger oder stille und habe Fragen zu meiner Teilnahme an den Auswahltests. An wen kann ich mich wenden?
Nach dem Einreichen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert, ein Online-Formular auszufüllen. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zum Auswahlverfahren schwanger sind, können Sie in diesem Online-Formular Fragen stellen, Probleme ansprechen oder einen Antrag auf Anpassung stellen. Der Link zum Online-Formular befindet sich in der Bewerbung. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin bei.
Wenn Sie während des Zeitraums, über den sich das Auswahlverfahren erstreckt, schwanger werden oder entbinden, kontaktieren Sie unser spezielles Team hier bei EPSO bitte so schnell wie möglich per E-Mail epso-accessibility@ec.europa.eu. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin bei.
Wir werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags über die Möglichkeiten informieren.
Aufgrund meiner Behinderung / Krankheit sind besondere Vorkehrungen an meinem Arbeitsplatz notwendig. An wen kann ich mich wenden?
EPSO leitet aus Gründen des Datenschutzes und der Nichtdiskriminierung keinerlei Informationen über Ihre Behinderung und besonderen Bedürfnisse an die einstellenden Dienststellen weiter.
Falls aufgrund Ihrer Behinderung oder Krankheit besondere Vorkehrungen erforderlich bzw. spezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen sind, müssen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber direkt bei der Einstellung darüber informieren.
Informationen über Fördermaßnahmen bestimmter Arbeitgeber finden Sie hier: Programme für Fördermaßnahmen
¿Qué debo hacer si considero que no se me ha tratado equitativamente durante una oposición debido a mis diferencias?
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.
Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere personalpolitischen Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Strategien in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Ich hatte während des Auswahlverfahrens aufgrund meiner Behinderung Schwierigkeiten beim Zugang zu meinem Bewerberkonto und/oder zur EPSO-Website. An wen kann ich mich wenden, um meine Bemerkungen und Empfehlungen vorzubringen?
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir arbeiten ständig daran, unsere Internetseiten und unsere Auswahlverfahren zugänglicher zu machen.
Sollte der Zugriff auf Ihr Bewerberkonto oder auf unsere Website Ihnen dennoch Schwierigkeiten bereiten, nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen und Empfehlungen mit.
Erforderlichenfalls nimmt EPSO Anpassungen der Formate an unterstützende Technologien vor.
Ihre Rückmeldungen sind für uns sehr wichtig. Damit können wir unser Dienstangebot leichter zugänglich machen und es so verbessern.
Mehr Informationen zu den Bemühungen des EPSO zur Verbesserung der Barrierefreiheit finden Sie auf unserer Website zur Chancengleichheit.
Wie wird Gleichbehandlung gewährleistet?
Vor der Auswahl werden gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens objektive Bewertungskriterien festgelegt. Diese werden strikt auf alle Bewerberinnen und Bewerber angewandt, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Wie gewährleistet EPSO Chancengleichheit?
Alle von EPSO durchgeführten Prüfungen und ihre Bewertung werden eingehend analysiert, um sicherzustellen, dass sie fair sind und keine Bewerbergruppe benachteiligen. EPSO trifft derzeit Vorbereitungen für die Erfüllung der neuen ISO-Norm für Bewertungsverfahren und hält bereits jetzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Ein zentraler Gerechtigkeitsaspekt ist das Geschlechtergleichgewicht. Daher strebt EPSO bei der Zulassung und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern an. In der Praxis bewerben sich Männer und Frauen in unterschiedlichem Verhältnis für bestimmte Profile. Insgesamt herrscht bei den Bewerbungen jedoch ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, und beim letzten Auswahlverfahren für Generalisten hielten sich Männer und Frauen unter den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Waage.
Wie gewährleisten wir die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber und die Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses bei Auswahlverfahren?
Jedes Auswahlverfahren verfügt über einen eigenen Prüfungsausschuss, der die besten Bewerberinnen und Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Qualifikationen und Kompetenzen auswählt. Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus Beamtinnen und Beamten der EU-Organe zusammen, und EPSO unternimmt alles, um ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Geschlecht, Sprachkenntnisse, Bedienstete gegenüber Verwaltung und Größe des Organs zu gewährleisten. Die Arbeit des Ausschusses wird von einer Vorsitzenden bzw. einem Vorsitzenden geleitet, die bzw. der von einer oder mehreren stellvertretenden Personen unterstützt wird. Alle Arbeiten während des Auswahlverfahrens, die mit der Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern zusammenhängen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Ausschusses.
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang einzuräumen.
- Alle Arbeiten des Prüfungsausschusses beruhen auf dem Grundsatz der Unparteilichkeit. So dürfen zum Beispiel keine direkten hierarchischen oder familiären Verbindungen zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und der Bewerberin bzw. dem Bewerber bestehen, die bzw. der geprüft wird. Eine frühere oder auch aktuelle, entfernte berufliche Beziehung stellt jedoch nicht automatisch einen Hinderungsgrund für eine Prüfung dar.
- Sowohl die Mitglieder des Prüfungsausschusses als auch die Bewerberinnen und Bewerber müssen EPSO jeden möglichen Interessenkonflikt melden, damit dieser berücksichtigt wird und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.
- Der Prüfungsausschuss folgt den vorab in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Zulassungs-, Auswahl- und Bewertungskriterien. Diese Kriterien werden sorgfältig und konsequent dokumentiert, angenommen und angewandt.
- Umfassende Schulung, Coaching und Beaufsichtigung der Ausschussmitglieder sowie regelmäßige Überprüfungssitzungen gewährleisten einen einheitlichen Ansatz bei allen Prüfungen.
EPSO führt systematische Qualitätskontrollen und statistische Analysen durch, um mögliche Verzerrungen bei der Bewertung der Berberinnen und Bewerber auszuschließen.