Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen (AD 5): Abzulegende Prüfungen
Das Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen (AD 5) besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 – Tests zum logischen Denken
Um zu Teil 2 des Auswahlverfahrens zugelassen zu werden, müssen Sie diese Mindestpunktzahlen erreichen:
| Test | Mindestpunktzahl |
|---|---|
| Sprachlogisches Denken | 10/20 |
| Zahlenverständnis + abstraktes Denken (zusammengerechnet): | 10/20 |
Teil 2 – Restliche Tests
- EU-Wissenstest
- Test zu digitalen Kompetenzen
- Schriftliche Prüfung – Aufsatz zu EU-bezogenen Themen
Für die nächste Phase des Auswahlverfahrens müssen Sie diese Mindestpunktzahlen erreichen:
| Test | Mindestpunktzahl |
|---|---|
| EU-Wissenstest | 15/30 |
| Digitale Kompetenzen | 20/40 |
| Aufsatz zu EU-bezogenen Themen | 5/10 |
Vorläufiges Ergebnis
Wenn Sie überall die Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden Sie in eine Rangfolge eingeordnet. Diese wird nach folgender Gewichtung erstellt:
| Test | Gewicht |
|---|---|
| Sprachlogisches Denken | 40 % |
| EU-Wissenstest | 30 % |
| Digitale Kompetenzen | 30 % |
Nach der vorläufigen Bewertung erreichen nur die bestplatzierten Bewerber*innen die nächste Phase des Auswahlverfahrens, in der
- der Aufsatz zu EU-bezogenen Themen bewertet und
- die Zulassungsbedingungen überprüft werden.
Endgültiges Ergebnis
Die endgültige Rangfolge ergibt sich folgendermaßen:
| Test | Gewicht |
|---|---|
| Sprachlogisches Denken | 35 % |
| EU-Wissenstest | 25 % |
| Digitale Kompetenzen | 25 % |
| Aufsatz zu EU-bezogenen Themen | 15 % |
Bewerber*innen, die sowohl die höchsten endgültigen Ergebnisse erreicht haben als auch die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden auf die Reserveliste gesetzt.
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