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Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen (AD 5): Abzulegende Prüfungen

Das Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen (AD 5) besteht aus zwei Teilen:

Teil 1 – Tests zum logischen Denken

Um zu Teil 2 des Auswahlverfahrens zugelassen zu werden, müssen Sie diese Mindestpunktzahlen erreichen:

TestMindestpunktzahl
Sprachlogisches Denken10/20
Zahlenverständnis + abstraktes Denken (zusammengerechnet):10/20

Teil 2 – Restliche Tests

  • EU-Wissenstest
  • Test zu digitalen Kompetenzen
  • Schriftliche Prüfung – Aufsatz zu EU-bezogenen Themen

Für die nächste Phase des Auswahlverfahrens müssen Sie diese Mindestpunktzahlen erreichen:

TestMindestpunktzahl
EU-Wissenstest15/30
Digitale Kompetenzen20/40
Aufsatz zu EU-bezogenen Themen5/10

Vorläufiges Ergebnis

Wenn Sie überall die Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden Sie in eine Rangfolge eingeordnet. Diese wird nach folgender Gewichtung erstellt:

TestGewicht
Sprachlogisches Denken40 %
EU-Wissenstest30 %
Digitale Kompetenzen30 %

Nach der vorläufigen Bewertung erreichen nur die bestplatzierten Bewerber*innen die nächste Phase des Auswahlverfahrens, in der

  • der Aufsatz zu EU-bezogenen Themen bewertet und
  • die Zulassungsbedingungen überprüft werden.
     

Endgültiges Ergebnis

Die endgültige Rangfolge ergibt sich folgendermaßen:

TestGewicht
Sprachlogisches Denken35 %
EU-Wissenstest25 %
Digitale Kompetenzen25 %
Aufsatz zu EU-bezogenen Themen15 %

Bewerber*innen, die sowohl die höchsten endgültigen Ergebnisse erreicht haben als auch die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden auf die Reserveliste gesetzt.

Für mehr Informationen schauen Sie sich unser aktuelles Webinar auf YouTube an.