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Assistent*innen (AST-SC)

Bewerber*innen, die am Auswahlverfahren für Assistent*innen (AST – SC) teilnehmen, müssen in der Regel folgende Prüfungen bestehen:

 

Tests zum logischen Denken für Assistentinnen oder Assistenten (AST)

Tests zum logischen Denken:

Die Tests zum logischen Denken (Multiple-Choice-Tests) prüfen Ihr Zahlenverständnis und Ihre Fähigkeit, logische Schlussfolgerungen aus verbalen Informationen zu ziehen sowie Beziehungen zwischen Konzepten zu erkennen und zu verstehen, die weder sprachliche noch räumliche oder numerische Elemente beinhalten. 

Testen Sie sich mit unseren Beispieltests: (Das Aufrufen der Beispieltests dauert möglicherweise länger als üblich.)

  • Sprachlogisches Denken:

               BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA HR IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV 

  • Zahlenverständnis:

              BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA HR IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV

  • Abstraktes Denken:

              EN FR DE 

  Hier finden Sie eine barrierefreie Version dieser Beispieltests.
 

EU Knowledge test

The EU knowledge test consists of a multiple-choice questionnaire covering the European Union, its institutions, procedures, and main policies. References to the sources used to develop this test will be made available on the EPSO website after the notice of competition is published.

In the meantime, you can find a selection of publications here to help you prepare for the EU Knowledge test.

Try our sample tests here.

Digitale Kompetenzen

Mit diesem Tests werden die digitalen Kompetenzen und praktischen Kenntnisse der Bewerber*innen geprüft.

Möglich sind folgende fünf Themen: 

  • Informations- und Datenkompetenzen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Erstellung digitaler Inhalte
  • Sicherheit
  • Problemlösung
     

Probieren Sie unsere Beispieltests!

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit der Bewerber*innen.  

Es gibt drei verschiedene Arten schriftlicher Prüfungen, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:

  1. Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
  2. Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
  3. Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.

Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.

Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

  • Die Person folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur.

  • Die Person formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife.

  • Die Person präsentiert das Thema auf klare und verständliche Art und Weise.

  • Die Person passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an.

  • Die Person nutzt die bereitgestellten Informationen, um die Aufgabe effizient zu lösen.