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Kann ich Entscheidungen gerichtlich anfechten?

Question categories:

Bewerber/-innen können gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses oder der Anstellungsbehörde, die sich nachteilig auf ihren Rechtsstatus als Bewerber/-innen auswirken, klagen.

Die Klage ist innerhalb von drei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zu richten.

Dieses kann die angefochtene Entscheidung für nichtig erklären, jedoch nicht ändern.