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Kann ich beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben?

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Bewerber*innen können gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses oder der Anstellungsbehörde, die sich nachteilig auf ihren Rechtsstatus als Bewerber*innen auswirken, klagen.

Die Klage ist innerhalb von drei Monaten und zehn Tagen nach Mitteilung der angefochtenen Entscheidung an den Gerichtshof zu richten.

Dieser kann die angefochtene Entscheidung für nichtig erklären, aber nicht ändern.