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Nach meiner Einschätzung hätte ich aufgrund meiner Qualifikationen und/oder Berufserfahrung zugelassen werden müssen.

Question categories:

Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung zu bewerten gewesen wären, ist subjektiv und kann deren Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen unwiderlegbaren Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.

Die Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses umfassen in der Regel eine Reihe von Aspekten, die er in Bezug auf Studienfächer, erzielte Abschlüsse und deren Niveau sowie die Relevanz, das Niveau und die Dauer der Berufserfahrung als wesentlich erachtet. 

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses, Sie auf der Grundlage der zuvor festgelegten Auswahlkriterien auszuschließen, kann unterschiedliche Gründe haben:

  • mangelnde Relevanz Ihres Abschlusses in Bezug auf das Fachgebiet des Auswahlverfahrens
  • unzureichendes Niveau Ihres Abschlusses / unzureichende Studiendauer
  • mangelnde Relevanz Ihrer Berufserfahrung in Bezug auf das Fachgebiet 
  • unzureichende Dauer Ihrer einschlägigen Berufserfahrung
  • unzureichende einschlägige Berufserfahrung seit Erlangung des für dieses Auswahlverfahren erforderlichen Abschlusses