Die von EPSO durchgeführten Prüfungen werden von einem hauseigenen Team von Arbeitspsychologinnen und ‑psychologen in Zusammenarbeit mit den aus allen EU-Institutionen ausgewählten Prüfungsausschussmitgliedern sorgfältig entwickelt und überwacht. EPSO verfolgt aufmerksam die neuesten Innovationen bei der Entwicklung von Testmethoden auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung und hat in den letzten Jahren Online-Tests im Rahmen seiner Auswahlverfahren eingeführt.
Wie gewährleistet EPSO Chancengleichheit?
Alle von EPSO durchgeführten Prüfungen und ihre Bewertung werden eingehend analysiert, um sicherzustellen, dass sie fair sind und keine Bewerbergruppe benachteiligen. EPSO trifft derzeit Vorbereitungen für die Erfüllung der neuen ISO-Norm für Bewertungsverfahren und hält bereits jetzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Ein zentraler Gerechtigkeitsaspekt ist das Geschlechtergleichgewicht. Daher strebt EPSO bei der Zulassung und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern an. In der Praxis bewerben sich Männer und Frauen in unterschiedlichem Verhältnis für bestimmte Profile. Insgesamt herrscht bei den Bewerbungen jedoch ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, und beim letzten Auswahlverfahren für Generalisten hielten sich Männer und Frauen unter den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Waage.
Warum setzt EPSO computergestützte Multiple-Choice-Tests zum logischen Denken ein?
Mit dieser Art von Tests sollen die Bewerberinnen und Bewerber auf essenzielle logische Denkfähigkeiten geprüft werden. Es geht nicht darum, die Zahl der Teilnehmenden zu senken. Diese auf der Grundlage etablierter wissenschaftlicher Studien entwickelten Tests besitzen (im Vergleich zu rein wissensbasierten Prüfungen) die höchste prognostische Aussagekraft zur Einschätzung der künftigen Arbeitsleistung der Bewerberinnen und Bewerber. Auch wenn den Teilnehmenden eines Auswahlverfahrens nicht dieselben Fragen gestellt werden, ist der Schwierigkeitsgrad der Einzelprüfungen identisch, womit Gleichbehandlung gewährleistet ist. Die Gültigkeit und Zuverlässigkeit computergestützter Multiple-Choice-Tests wurden durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Zudem hat der Gerichtshof bekräftigt, dass die Tests dem Grundsatz der fairen und gleichen Behandlung entsprechen. Die computergestützten Tests ermöglichen es EPSO, eine große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern in sehr kurzer Zeit auf effiziente und benutzerfreundliche Weise zu prüfen.
Welche Kompetenzen müssen die Bewerberinnen und Bewerber bei den Prüfungen nachweisen?
Im Kompetenzrahmen sind die Kompetenzen festgelegt, die von den Organen und Einrichtungen der EU als wesentlich für einen bestimmten Job angesehen werden. Einige dieser Kompetenzen werden in der Auswahlphase von EPSO geprüft, andere in der Einstellungsphase von den Organen und Einrichtungen der EU selbst. Beachten Sie bitte, dass die EU-Organe für die stärker spezialisierten Profile nach Bewerberinnen und Bewerbern suchen, die hohe Qualifikationen in ihrem Fachgebiet mitbringen. Informationen zu den fachbezogenen Kompetenzen sowie zu den Tests zur Bewertung der allgemeinen und fachbezogenen Kompetenzen sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen – dem einzigen offiziellen Dokument, das zuverlässige Informationen darüber enthält, welche Tests EPSO für ein bestimmtes Auswahlverfahren ansetzt. Alle Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Lesen Sie sich die allgemeinen Kompetenzen sowie die Kriterien bzw. Anhaltspunkte durch, anhand derer die Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber beurteilt werden.
Wie lange speichern Sie meine personenbezogenen Daten?
Nachdem Sie Ihr Bewerberkonto erstellt haben, speichern wir Ihre Daten je nach Bewerbung(en) mindestens 12 Monate. Ausführliche Informationen über die Gültigkeit der personenbezogenen Daten sind der Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten bei allgemeinen Auswahlverfahren zu entnehmen, der Sie bei der Erstellung Ihres Bewerberkontos zustimmen.
Wie kann ich es den Behörden meines Mitgliedstaats ermöglichen, mir Unterstützung bei der Vorbereitung des Auswahl- und des Einstellungsverfahrens anzubieten?
Bewerber*innen bei EPSO-Auswahlverfahren haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten gegenüber den nationalen Behörden ihrer Mitgliedstaaten offenzulegen, damit diese ihnen Unterstützung beim Auswahl- und Einstellungsverfahren anbieten können, zum Beispiel Schulungen, Informationsveranstaltungen, oder Veröffentlichungen.
Die Bewerber*innen können sich im entsprechenden Teil ihres elektronischen Bewerbungsformulars für oder gegen diese Möglichkeit entscheiden. Diese Entscheidung gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, ermächtigen Sie EPSO, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse und die Nummer des Auswahlverfahrens, für das Sie sich bewerben, an die nationalen Behörden des EU-Mitgliedstaats weiterzuleiten, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Diese Daten sollen es Ihren nationalen Behörden ermöglichen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um Ihnen im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, insbesondere deren Artikel 7 und 9.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, erlauben Sie außerdem den nationalen Behörden des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Ihre oben genannten personenbezogenen Daten zu dem Zweck zu verarbeiten, Ihnen für das Auswahl- und Einstellungsverfahren, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten. Ihre nationalen Behörden können Ihre Daten für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem betreffenden Auswahlverfahren oder gegebenenfalls bis zum Ablauf der Ihren Namen enthaltenden Reserveliste des Auswahlverfahrens oder bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten verarbeiten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen, indem Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Behörden in Ihrem Mitgliedstaat richten. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ihre Einwilligung zurückziehen, nachdem Ihre Daten bereits von EPSO an Ihren Mitgliedstaat übermittelt wurden, verhindern Sie lediglich die künftige Verarbeitung Ihrer Daten. Die Rechtmäßigkeit einer früheren Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Zustimmung vor dem Widerruf wird dadurch nicht infrage gestellt.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass Sie verpflichtet sind, Unterstützungsangebote anzunehmen, die diese Behörden an Sie richten.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass diese Behörden dazu verpflichtet sind, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen oder Ihnen Hilfe anzubieten – dies liegt voll und ganz im Ermessen des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Έχω υποβάλει αίτημα επανεξέτασης αλλά δεν έχω λάβει απάντηση. Πρέπει να στείλω κάποια υπενθύμιση;
Wenn Sie nach dem Versenden Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.
Die Bearbeitung der Anträge auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen, und erst danach können die Antworten formuliert und versandt werden.
Τι θα συμβεί αν γίνω εκ νέου δεκτός/δεκτή στον διαγωνισμό μετά από επανεξέταση αλλά οι δοκιμασίες έχουν ήδη προχωρήσει στο επόμενο στάδιο;
Sollte der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulassen, würde dies ungeachtet des Verlaufs des Prüfungsverfahrens in der Phase geschehen, in der Sie ausgeschlossen wurden.
Muss ich in meinem Bewerbungsformular alle Qualifikationen/Abschlüsse angeben?
Yes, it is mandatory to mention all diplomas/qualifications required in order to apply for a selection procedure.
The minimum requirements are listed in the Notice of Competition (available on the competition page).
Please indicate only diplomas/qualifications that have been awarded by the application deadline.
For the Graduates administrators (AD5) competition, the minimum requirements (only Bachelor) must be awarded by 30/09/2026.
The order is not important, the Selection Board will be able to sort the declared entries chronologically.
Providing incomplete or false information may lead to exclusion from the selection procedure.
Ich habe die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Um an einem EPSO-Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie die Staatsangehörigkeit mindestens eines EU-Mitgliedstaats besitzen.
Haben Sie neben der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs auch die eines EU-Mitgliedstaats? Dann können Sie sich weiterhin bewerben.
Andernfalls ist eine Bewerbung aufgrund des Brexits nicht mehr möglich.
Sollten Sie jedoch in absehbarer Zeit die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwerben, können Sie Ihr EPSO-Konto entsprechend aktualisieren und wieder an unseren Auswahlverfahren teilnehmen.
Hier erfahren Sie mehr über die Unionsbürgerschaft: Unionsbürgerschaft: Rechte und Möglichkeiten (europa.eu)