Ich habe die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs. Kann ich mich trotzdem bewerben?
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Um an einem EPSO-Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie die Staatsangehörigkeit mindestens eines EU-Mitgliedstaats besitzen.
Haben Sie neben der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs auch die eines EU-Mitgliedstaats? Dann können Sie sich weiterhin bewerben.
Andernfalls ist eine Bewerbung aufgrund des Brexits nicht mehr möglich.
Sollten Sie jedoch in absehbarer Zeit die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwerben, können Sie Ihr EPSO-Konto entsprechend aktualisieren und wieder an unseren Auswahlverfahren teilnehmen.
Hier erfahren Sie mehr über die Unionsbürgerschaft: Unionsbürgerschaft: Rechte und Möglichkeiten (europa.eu)