Welche Kompetenzen müssen die Bewerberinnen und Bewerber bei den Prüfungen nachweisen?
Im Kompetenzrahmen sind die Kompetenzen festgelegt, die von den Organen und Einrichtungen der EU als wesentlich für einen bestimmten Job angesehen werden. Einige dieser Kompetenzen werden in der Auswahlphase von EPSO geprüft, andere in der Einstellungsphase von den Organen und Einrichtungen der EU selbst. Beachten Sie bitte, dass die EU-Organe für die stärker spezialisierten Profile nach Bewerberinnen und Bewerbern suchen, die hohe Qualifikationen in ihrem Fachgebiet mitbringen. Informationen zu den fachbezogenen Kompetenzen sowie zu den Tests zur Bewertung der allgemeinen und fachbezogenen Kompetenzen sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen – dem einzigen offiziellen Dokument, das zuverlässige Informationen darüber enthält, welche Tests EPSO für ein bestimmtes Auswahlverfahren ansetzt. Alle Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Lesen Sie sich die allgemeinen Kompetenzen sowie die Kriterien bzw. Anhaltspunkte durch, anhand derer die Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber beurteilt werden.