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Welche Kompetenzen müssen die Bewerberinnen und Bewerber bei den Prüfungen nachweisen?

Die EU-Organe und -Einrichtungen suchen talentierte und motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die die folgenden allgemeinen Kompetenzen nachweisen können:

  • Analyse und Problemlösung: Sie ermitteln mögliche Schwachstellen in komplexen Sachverhalten und entwickeln kreative und praktische Lösungen.
  • Kommunikation: Sie drücken sich klar und präzise aus – mündlich und schriftlich.
  • Qualitäts- und Ergebnisorientierung: Sie übernehmen persönliche Verantwortung und ergreifen Initiative, um die gestellten Aufgaben nach höchsten Qualitätsansprüchen und unter Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensabläufe zu erledigen.
  • Lernen und persönliche Weiterentwicklung: Sie entwickeln und verbessern Ihre persönlichen Fähigkeiten und Ihre Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld.
  • Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit: Sie setzen die richtigen Schwerpunkte, arbeiten flexibel und organisieren Ihr Arbeitspensum effizient.
  • Widerstandsfähigkeit: Sie arbeiten auch unter hoher Belastung effektiv, gehen mit organisatorischen Frustrationen positiv um und passen sich an Veränderungen im Arbeitsumfeld an.
  • Teamfähigkeit: Sie arbeiten kooperativ mit anderen in Teams und über Organisationsgrenzen hinaus und respektieren Unterschiede zwischen Menschen.
  • Führungsqualitäten (nur für Beamte der Funktionsgruppe Administration): Sie führen, fördern und motivieren Mitarbeiter, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Zusätzlich suchen die EU-Organe und -Einrichtungen für die spezielleren Profile Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Fachgebiet hochqualifiziert sind. Informationen zu den fachbezogenen Kompetenzen sowie den Tests zur Bewertung der allgemeinen und fachbezogenen Kompetenzen sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen.

EPSO wird voraussichtlich ab 2023 mit einem neuen Kompetenzrahmen arbeiten. Wissenswertes dazu erfahren Sie hier.