Weitere Informationen finden Sie im Statut.
Wo finde ich noch mehr Informationen über die Arbeitsbedingungen?
Wie besetzen die Institutionen ihre offenen Stellen über die EPSO-Listen?
Sind Stellen zu besetzen, prüfen die Institutionen die Profile der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber auf der Reserveliste, um herauszufinden, wer ihrem Bedarf (etwa im Hinblick auf Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) am besten entspricht.
Gegebenenfalls bieten die Institutionen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern einschlägiger Auswahlverfahren offene Stellen auch über deren EPSO-Konto an.
Für die Veröffentlichung offener Stellen in Ihrem EPSO-Konto sind die Institutionen selbst zuständig. Sie entscheiden, welche Stellen sie für welche Liste(n) zugänglich machen.
Gemäß dem Statut sind Beamte, die bereits für die Institutionen tätig sind, gegenüber erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern auf einer Reserveliste zu bevorzugen.
Die Zahl der von den EU-Organen beschäftigten Personen ist proportional zu ihrer Größe und ihren Aufgaben.
Weitere Informationen: Wie kann ich mich auf eine Stelle bewerben, sobald ich auf der Reserveliste stehe?
Wie lange ist meine Reserveliste gültig?
Die Reservelisten sind in der Regel ein Jahr gültig (bei Spezialistenprofilen drei Jahre). Ihre Gültigkeitsdauer kann von EPSO je nach Bedarf der Institutionen verlängert werden. Üblicherweise wird diese Entscheidung kurz vor dem Ablauf der Liste getroffen und auf der EU-Careers-Website bekannt gegeben.
Die Gültigkeit einer Liste beginnt mit der Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber über ihre Platzierung auf der Reserveliste. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer wird auf der EU-Website für Reservelisten veröffentlicht.
Sollte sich die Veröffentlichung der Liste auf der EU-Website für Reservelisten verzögern, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Einstellungsverfahren selbst.
Kann ich an einem anderen Ort als Brüssel oder Luxemburg arbeiten?
80 % der Arbeitsstellen befinden sich in Brüssel und Luxemburg.
Die Europäische Kommission hat jedoch Vertretungen in allen EU-Ländern. Auch das Europäische Parlament verfügt über ein Informationsbüro in jedem EU-Land, und der Europäische Außendienst hat Delegationen an verschiedenen Orten auf der ganzen Welt.
Die EU hat überdies mehrere Agenturen und dezentralisierte Einrichtungen, die in verschiedenen Ländern angesiedelt sind, u. a. auch in Ihrem Land.
Gibt es Hilfe bei der Umsiedlung?
Sobald Sie ein Stellenangebot erhalten und angenommen haben, sind Ihnen die Personaldienste der Institutionen in Brüssel und Luxemburg gerne behilflich – insbesondere, wenn es um die Wohnungssuche oder die Überprüfung Ihres Mietvertrags geht. Für die Partnerinnen und Partner neuer Bediensteter werden außerdem regelmäßig Informationstage organisiert, damit sie sich im neuen Land einleben können.
In beiden Städten gibt es sehr gute nationale, europäische und internationale Schulen. Die oben genannten Personaldienste können Ihnen auch Kinderkrippen, Spielgruppen und andere Betreuungseinrichtungen empfehlen.
Ich komme nicht mehr in mein EPSO-Konto. Was soll ich tun?
Prüfen Sie, ob Ihr Login und Ihr Passwort korrekt sind (siehe „Nutzername/Login vergessen? Passwort vergessen?“).
Zur Erinnerung: Sie dürfen nicht mehr als ein EPSO-Konto anlegen – sollte Ihr EPSO-Konto jedoch gelöscht worden sein, können Sie für künftige Bewerbungen ein neues anlegen. Ihr EPSO-Konto könnte gemäß unserer Datenschutzerklärung zum Schutz personenbezogener Daten gelöscht worden sein. Nachstehend eine kurze Übersicht der Konten, die wir regelmäßig löschen:
EPSO-Konten ohne Bewerbungen, die vor mehr als einem Jahr angelegt wurden
EPSO-Konten mit mindestens einer Bewerbung, unter der Voraussetzung, dass auf alle Bewerbungen mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Sie wurden in eine Reserveliste der erfolgreichen Bewerber*innen aufgenommen und vor mehr als einem Jahr eingestellt.
Sie wurden in eine Reserveliste der erfolgreichen Bewerber*innen aufgenommen und nicht eingestellt, doch die Reserveliste wurde inzwischen geschlossen.
Sie wurden nicht in eine Reserveliste der erfolgreichen Bewerber*innen aufgenommen, und das Auswahlverfahren wurde vor mehr als einem Jahr abgeschlossen.
Sie dürfen nur ein EPSO-Konto anlegen. Sollten Sie mehr als ein Konto haben, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens ausgeschlossen werden.
Hier können Sie nachsehen, ob Sie bereits ein EPSO-Konto haben: Nutzername/Login vergessen? Geben Sie nacheinander alle E-Mail-Adressen ein, mit denen Sie ein EPSO-Konto eingerichtet haben könnten, und prüfen Sie, ob Sie an eine dieser Adressen eine Nachricht erhalten.
Dann können Sie Ihr Passwort wiederherstellen und wieder Zugang zu Ihrem EPSO-Konto erhalten: Passwort vergessen?
Wenn Sie sich noch immer nicht einloggen können oder wenn Sie vergessen haben, welche E-Mail-Adresse Sie in Ihrem EPSO-Konto angegeben haben oder Sie keinen Zugang mehr zu dieser Adresse haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir können die E-Mail-Adresse in Ihrem EPSO-Konto ändern, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie Ihre neue E-Mail-Adresse zusenden.
Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern müssen und noch Zugang zu der mit Ihrem EPSO-Konto verbundenen Adresse haben:
Sie können Ihre E-Mail-Adresse für die Kommunikation in Ihrem EPSO-Konto selbst ändern, indem Sie auf „Persönliche Daten“ und dann auf „Ändern Sie Ihre persönlichen Daten“ klicken. Vergessen Sie nicht, Ihre Änderungen zu speichern.
Sobald Sie Ihre neue E-Mail-Adresse mit Ihrem EPSO-Konto verknüpft haben, wenden Sie sich bitte umgehend über das Kontaktformular an uns, um zu bestätigen, dass Sie die Änderung vorgenommen haben. Dann können wir unseren Auftragnehmer über die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse informieren.
Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern müssen und keinen Zugang mehr zu der mit Ihrem EPSO-Konto verbundenen Adresse haben:
Bitte senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, aus der Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Damit können wir Sie im System identifizieren und die E-Mail-Adresse für Sie ändern.
Wann läuft die Frist für die Bewerbung ab?
Der Einsendeschluss für die Bewerbungen ist in jeder Bekanntgabe/Aufforderung und auf dem EPSO-Portal deutlich angegeben.
Kann ich mich für mehrere Auswahlverfahren, Profile und/oder Funktionsgruppen bewerben?
Ja, Sie können sich für jedes Auswahlverfahren bewerben, für das Sie die Voraussetzungen erfüllen – sofern in der Bekanntgabe/Aufforderung nicht anders vermerkt. Gegebenenfalls müssen Sie allerdings für jedes Profil und/oder jede Funktionsgruppe eine eigene Bewerbung einreichen.
Kann ich für meine aktuelle Bewerbung meine früheren EPSO-Bewerbungen verwenden?
Bei allen nach dem 1. Januar 2025 veröffentlichten allgemeinen Auswahlverfahren (Stellen für Beamt*innen) gilt:
Sie müssen die Angaben zu Ihrem Lebenslauf nur einmal eingeben (unter „Mein Konto“ → „Mein Lebenslauf“ im Single Candidate Portal).
Die in Ihrem Lebenslauf gespeicherten Angaben werden für alle künftigen Bewerbungen verwendet. Bitte halten Sie sie daher stets auf dem aktuellen Stand.
Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete gilt:
Nein, Sie müssen für jedes Auswahlverfahren, für das Sie sich bewerben möchten, in Ihrem EPSO-Konto ein neues Bewerbungsformular ausfüllen.
В кои случаи мога да отправя искане за преразглеждане?
Sie können jede Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO anfechten, die Auswirkungen auf Ihr Weiterkommen im Auswahlverfahren hat, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein wesentlicher Fehler vorliegt oder die Regeln des Auswahlverfahrens verletzt wurden.