Der Auswahlprozess für AD 5 besteht aus zwei Teilen:
Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung der abzulegenden Prüfungen und ein aktuelles Webinar auf YouTube über den Auswahlprozess.
Der Auswahlprozess für AD 5 besteht aus zwei Teilen:
Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung der abzulegenden Prüfungen und ein aktuelles Webinar auf YouTube über den Auswahlprozess.
Angaben zu den Quellen, auf deren Grundlage der Wissenstest zur EU entwickelt wurde, werden rund zwei Monate vor dem Termin der entsprechenden Prüfung auf der EPSO-Website veröffentlicht.
Siehe auch: EPSO-Tests – AD5 Hochschulabsolvent*innen
Nein. Die Einreichung Ihrer Bewerbung wird nicht per E-Mail bestätigt.
Um zu sehen, ob Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, klicken Sie in Ihrem Konto im Single Candidate Portal auf „Meine Bewerbungen“. Wenn Ihr Bewerbungsstatus „Eingereicht“ ist, haben Sie Ihre Bewerbung erfolgreich eingereicht.
No, you don’t need a certificate or a diploma to prove the knowledge of your languages. You will sit the tests in the 2 languages chosen by you in the application form.
You must upload the copy of your diploma by 07/10/2026 at the latest. Please read the instructions on How to fill in the application form.
As explained in the message displayed in the pop-up, some mandatory information in your account must be filled before you can start the application:
Once this information is completed, you will be able to start the application normally.
We recommend watching our step-by-step video tutorial on how to apply, which guides you through the entire process, and helps avoid common issues.
In der Regel müssen Sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder der Aufforderung zur Interessenbekundung geforderten Mindestanforderungen für die Zulassung erfüllen. Nach diesem Zeitpunkt erworbene Qualifikationen werden nicht berücksichtigt.
Für das Auswahlverfahren EPSO/AD/427/26 (Hochschulabsolvent*innen in der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5)) gilt jedoch eine Ausnahme: Die Bewerber*innen benötigen bei diesem Auswahlverfahren ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, doch muss die Verleihung des betreffenden Abschlusses unabhängig von der Bewerbungsfrist spätestens am 30. September 2026 beschlossen worden sein. Beispiele für Mindestabschlüsse finden Sie in Anhang III der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens.