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Gehalt

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Ob Beamte*r, Vertragsbedienstete*r oder Bedienstete*r auf Zeit – die EU-Institutionen bieten Ihnen ein attraktives Gehalt, das Ihren Fähigkeiten und Ihrer Erfahrung Rechnung trägt.

Die Höhe des Gehalts richtet sich nach Dienstgrad und Laufbahn. Bei Beamt*innen variiert das Anfangsgehalt je nach Eingangsbesoldungsgruppe zwischen 3 000 EUR (AST) und 5 000 EUR (AD), während das Einstiegsgehalt für die verschiedenen Funktionsgruppen von Vertragsbediensteten sich zwischen 2 500 EUR (FG I) und 4 000 EUR (FG IV) bewegt. Während Ihrer Laufbahn steigt Ihr Gehalt in Abhängigkeit Ihrer Verdienste und Ihres Dienstalters.

Die Höhe der Bezüge können Sie der Gehaltstabelle (aktualisiert am 11.4.2025) entnehmen.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Zulagen wie Kinderzulage, Auslands- oder Expatriierungszulage, Reisekostenzulage.

Mehr dazu im EU-Beamtenstatut.