
WICHTIGE INFORMATION:
Nutzen Sie für die Erstellung Ihres EU-Logins und Ihres Profils im Single Candidate Portal keine Drittanbieteranwendungen wie eID,
Facebook oder Google, da Sie früher oder später
den Zugang zu dem Konto mit Ihren Bewerbungen verlieren werden und Gefahr laufen, ein ungültiges Konto zu erstellen oder nicht den Bewerberstatus
in diesem Auswahlverfahren zu erhalten (mehr Informationen
finden Sie unter „Wie richte ich ein EU-Login-Konto ein?“).
Sind Sie derzeit für die Organe oder Einrichtungen der EU tätig?
Wenn ja, haben Sie bereits ein (internes) EU-Login-Konto.
Bitte beachten Sie die folgenden zwei Möglichkeiten:
- Sie haben einen unbefristeten Vertrag als EU-Beamtin bzw. -Beamter: Verwenden Sie Ihr aktuelles (internes) EU-Login-Konto für Ihre Bewerbung über das Single Candidate Portal.
- Sie haben einen befristeten Vertrag als EU-Bedienstete bzw. -Bediensteter: Verwenden Sie eine private E-Mail-Adresse zur Erstellung eines neuen EU-Login-Kontos.
Am besten nutzen Sie Ihren privaten Computer, da sich Ihr Arbeitscomputer standardmäßig mit Ihrem (internen) EU-Login einloggt.
Mehr Informationen zu Authentifizierungsfaktoren für Ihr externes EU-Login-Konto finden Sie hier: Kann ich dasselbe Mobiltelefon für zwei verschiedene EU-Login-Konten registrieren?
Sollten Sie einen befristeten Vertrag haben, dürfen Sie Ihr dienstliches EU-Login-Konto nicht nutzen, da Sie den Zugang zu Ihrem Profil im Single Candidate Portal verlieren könnten.
EPSO übernimmt keine Haftung für die Folgen der Nichteinhaltung dieser Anweisungen.