Es gab ein Problem mit einer der Multiple-Choice-Fragen meines allgemeinen Auswahlverfahrens. Was kann ich tun?
Wenn Sie ernsthafte Zweifel in Bezug auf den Inhalt einer Prüfungsfrage haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von drei Kalendertagen nach den Multiple-Choice-Tests ausschließlich über die EPSO-Website (Bewerberservice) an uns. Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende(n) Frage(n) ermittelt werden kann/können, und erläutern Sie den mutmaßlichen Fehler möglichst präzise. Bitte geben Sie dabei auch Ihre Bewerbernummer an (siehe Anhang der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
Falls ein bestimmter Prüfungsinhalt trotz der gründlichen Qualitätskontrollen die strengen EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, so trifft EPSO folgende Abhilfemaßnahmen:
- Die betreffende Frage wird entweder berichtigt oder aus der Datenbank entfernt.
- Die Frage wird nicht gewertet („neutralisiert“) und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl wird auf die verbleibenden Testfragen verteilt.
- Hiervon sind lediglich jene Bewerberinnen und Bewerber betroffen, die die einschlägige Frage bearbeiten mussten.
- An der in den einschlägigen Abschnitten der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Bewertung ändert sich nichts.
Sie erhalten kurz vor der Veröffentlichung der Testergebnisse in den EPSO-Konten der Bewerberinnen und Bewerber eine Antwort auf Ihre Beschwerde über den Prüfungsinhalt.