Die Nachweise können in jeder der 24 EU-Amtssprachen abgefasst sein.
Die Nachweise müssen belegen, dass die Angaben in Ihrem Bewerbungsformular korrekt sind.Wenn Sie innerhalb der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Frist keine ausreichenden Nachweise vorlegen, werden Sie möglicherweise nicht zugelassen und vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
1) Bitte laden Sie jedes einzelne Dokument hoch und verknüpfen Sie es mit dem betreffenden Eintrag in Ihrer Online-Bewerbung. Der Prüfungsausschuss prüft nur die Unterlagen, die mit Ihrer spezifischen Bewerbung für ein bestimmtes Auswahlverfahren verknüpft sind.
2) Prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Nachweise für Ihre Bewerbung eingereicht haben. Jede Angabe in Ihrem Online-Bewerbungsformular (zu Ausbildung, Berufserfahrung) muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Nicht belegte Angaben werden nicht berücksichtigt.
Einzureichen sind im Wesentlichen folgende Nachweise:
1. Identität: Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
2. Ausbildung
- Laden Sie Ihren Sekundarschulabschluss (nur bei AST-SC/AST-Auswahlverfahren) bzw. Ihren postsekundären Bildungsabschluss (bei AST- und AD-Auswahlverfahren) zusammen mit der Liste der absolvierten Kurse hoch.
- Achten Sie darauf, den Abschluss hochzuladen, der gemäß Punkt 3.3 der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens („Besondere Zulassungsbedingungen – Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung“) für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich ist, und dass Ihr Name sowie Stempel, Unterschriften und (falls zutreffend) Seriennummern sichtbar sind.
- Fügen Sie Belege für einschlägige Praktika und Schulungen hinzu, sofern diese für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich sind (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
Hochschulabschlüsse, Diplome und/oder Zeugnisse müssen unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurden, von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats anerkannt sein. Siehe auch die Rubrik „Fragen und Antworten“: Werden in Nicht-EU-Ländern ausgestellte Befähigungsnachweise und Diplome anerkannt?
3. Berufserfahrung
Reichen Sie Unterlagen ein, die wie unten angegeben Aufschluss über die Art Ihrer Tätigkeit geben und die Dauer Ihrer Berufserfahrung belegen. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt die als Berufserfahrung angegebenen Zeiträume nur, wenn diese durch eine Stellenbeschreibung belegt werden.
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für die Art von Unterlagen, die eingereicht werden sollten.
3.1 Für Arbeit in Festanstellung:
- Unterlagen des aktuellen Arbeitgebers (oder früherer Arbeitgeber), aus denen die Art und der Umfang der wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen (z. B. Schreiben Ihrer/Ihres Vorgesetzten, Beurteilungsberichte mit Aufgabenbeschreibung, Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers, Arbeitsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben usw.).
- Arbeitsvertrag mit Anfangs- und Enddatum oder erste und letzte Gehaltsabrechnung.
Alle Unterlagen müssen datiert und mit Ihrem Namen, dem offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie dem Namen und der Unterschrift der zuständigen Person versehen sein.
3.2 Für Selbstständige – freie Berufe:
- Rechnungen, Verträge, Auftragsscheine
- E-Mail-Korrespondenz
- Sitzungsprotokolle
- Steuererklärungen
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Ihnen zu Verfügung stehenden Unterlagen, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind, übermitteln. Ihre Dokumente werden im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, insbesondere im Abschnitt „Nachweise“ und unter der Rubrik „Zulassungsberechtigung“ auf der Webseite „Fragen und Antworten“.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, dem Prüfungsausschuss alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um zu überprüfen, ob Sie die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Bedingungen erfüllen.
Sie können per E-Mail aufgefordert werden, bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu einem bestimmten Abschluss oder einer bestimmten Berufserfahrung vorzulegen.