Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Um sich für das Audit-Auswahlverfahren (AD 7) bewerben zu können, müssen Sie:
- EU-Staatsbürger(in) und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein,
- über gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen,
- ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Sie müssen über mindestens fünf bis sieben Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit, verfügen, und zwar wie folgt:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren sowie eine daran anschließende mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit,
oder
ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit,
oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens fünf Jahren sowie eine daran anschließende mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit.