
Überblick über mögliche angemessene Vorkehrungen bei EPSO-Auswahltests
EPSO ist bestrebt, in Bezug auf seine Auswahlverfahren für alle Bewerber*innen Chancengleichheit und einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck überwacht EPSO fortlaufend seine Test- und Auswahlverfahren, um sicherzustellen, dass dieser Grundsatz eingehalten wird. EPSO bietet allen Bewerber*innen die Möglichkeit, anzugeben, ob sie aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung besondere Bedürfnisse haben, die möglicherweise angemessene Vorkehrungen (d. h. Anpassungen) für die Testteilnahme erfordern. Diese Informationen werden von Anfang an auf der EPSO-Website, im Bewerbungsformular und in jeder Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens (bei allgemeinen Auswahlverfahren) bzw. in jeder Aufforderung zur Interessenbekundung (bei CAST-Auswahlverfahren) klar mitgeteilt.
EPSO hat Informationsmaterial erstellt, um die Vorgehensweise hinsichtlich angemessener Vorkehrungen zu erläutern und die Bewerber*innen darüber zu informieren, wie sie solche Vorkehrungen bei den Auswahltests beantragen können. Weitere Informationen über den Ansatz von EPSO in Bezug auf Gleichstellung und Vielfalt finden Sie auf der EPSO-Webseite zum Thema Chancengleichheit. Das Video über die Beantragung besonderer Vorkehrungen bei Auswahltests finden Sie auf der EPSO-Webseite zum Thema Gleichstellung.
Darüber hinaus steht eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Verfahren zur Beantragung angemessener Vorkehrungen zur Verfügung – auf Anfrage auch in Braille-Schrift.
In dieser Übersicht werden einige der möglichen Vorkehrungen vorgestellt, die die Bewerber*innen für Auswahltests beantragen können. Sie wird nach Bedarf aktualisiert.
Für jede Art von Vorkehrung finden Sie nachstehend:
- eine Beschreibung der Vorkehrung („Was?“);
- die Phase des Auswahlverfahrens, in der diese Vorkehrung gewährt werden kann („Wann?“);
- die Online-Testplattform oder die Orte (in der EU oder weltweit), wo diese Vorkehrung gewährt werden kann („Wo?“);
- wer für das Treffen der Vorkehrung zuständig ist („Wer?“).
Die Liste ist indikativer Art und nicht erschöpfend. Sie dient der Veranschaulichung der möglichen Vorkehrungen und Funktionen der IT-Ausrüstung und ist nicht verbindlich. EPSO wird sein Möglichstes tun, um den Bewerber*innen die benötigten Vorkehrungen zu bieten.
Festlegung angemessener Vorkehrungen
Durch angemessene Vorkehrungen soll gewährleistet werden, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen gleichberechtigt mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern konkurrieren können. Dadurch sollen potenzielle Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung beseitigt werden, ohne dadurch die Art oder das Niveau der zu bewertenden Fähigkeiten oder Kompetenzen zu verändern.
Das „EPSO...
Important information
- Computer-based tests take place through online testing. EPSO’s test provider will deliver the accommodation(s) defined by EPSO’s Accessibility Team according to EPSO’s instructions.
- Some reasonable accommodation(s) may be implemented by EPSO staff, as applicable.
- The list of accommodations is not exhaustive and requests for other accommodations based on candidate’s specific needs may be introduced...
External expertise
In some cases, experts may be consulted to allow the best definition possible of accommodations such as the medical service of the EU Commission or external experts. Should this consultation be possible, it will be entirely anonymised, and protection of personal data is guaranteed.
For further information
Any questions concerning candidates’ requests for possible special adjustments and/or reasonable accommodations should be addressed to: EPSO-ACCESSIBILITY@ec.europa.eu.