Kann ich meinen Dienst-Computer für die Online-Tests nutzen?
Bei den Online-Tests muss ein Dritter externer Dienstleister die Kontrolle über Ihren Computer übernehmen, während Sie die Prüfung ablegen. Das soll die Bewerber*innen unter anderem davon abhalten, das Internet zu nutzen oder Anwendungen außerhalb der Testumgebung laufen zu lassen.
Zur Durchführung von Online-Auswahltests auf einem Dienst-Computer müssten eine Reihe von Sicherheitskontrollen von einem Administrator mit entsprechenden Rechten deaktiviert, gelockert oder geändert werden. Dies gilt auch für Computer, die die Organe und Einrichtungen der EU, für die EPSO tätig ist (z. B. die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Rat der EU usw.), ihrem Personal zur Verfügung stellen.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Risiken für ihre digitale Infrastruktur möglichst gering gehalten werden. Daher können Bewerber*innen ihren Dienst-Computer in der Regel nicht für die fernbeaufsichtigten Tests nutzen.