Direkt zum Inhalt

FAQs

Kann ich mich bei der Europäischen Ombudsstelle beschweren?

Question categories:

Ja, alle Bewerber*innen können binnen zwei Jahren ab dem Datum, an dem ein mutmaßlicher Missstand in der Verwaltungstätigkeit eingetreten ist, dagegen Beschwerde bei der Europäischen Ombudsstelle einreichen.