Ich verfüge zwar zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht über die erforderlichen Jahre an Berufserfahrung, werde aber bald danach darüber verfügen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
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Sie müssen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses alle Zulassungsbedingungen erfüllen. Nach diesem Datum erworbene Berufserfahrung wird nicht berücksichtigt, daher wird Ihre Bewerbung als nicht zulässig eingestuft.