FAQs
Mein Abschlusszeugnis/Diplom wird mir erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgehändigt. Kann ich mich trotzdem bewerben?
In der Regel müssen Sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder der Aufforderung zur Interessenbekundung geforderten Mindestanforderungen für die Zulassung erfüllen. Nach diesem Zeitpunkt erworbene Qualifikationen werden nicht berücksichtigt.
Für das Auswahlverfahren EPSO/AD/427/26 (Hochschulabsolvent*innen in der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5)) gilt jedoch eine Ausnahme: Die Bewerber*innen benötigen bei diesem Auswahlverfahren ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, doch muss die Verleihung des betreffenden Abschlusses unabhängig von der Bewerbungsfrist spätestens am 30. September 2026 beschlossen worden sein. Beispiele für Mindestabschlüsse finden Sie in Anhang III der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens.