Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Um sich für das Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen in der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5) bewerben zu können, müssen Sie:
- EU-Staatsbürger*in und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein,
- über gründliche Kenntnisse in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen,
- über ein Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht (der Abschluss muss spätestens bis 30. September 2026 erworben sein).
- Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.