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Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Um sich für das Auswahlverfahren für Hochschulabsolvent*innen in der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5) bewerben zu können, müssen Sie:

  • EU-Staatsbürger*in und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein,
     
  • über gründliche Kenntnisse in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen,
     
  • über ein Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht (der Abschluss muss spätestens bis 30. September 2026 erworben sein).
     
  • Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.