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Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Um sich für das IKT-Auswahlverfahren (AD 7) bewerben zu können, müssen Sie:

  • EU-Staatsbürger*in und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein,
     
  • über gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen,
     
  • über eine der folgenden Kombinationen aus abgeschlossenem Hochschulstudium und einschlägiger Berufserfahrung verfügen:
     
    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in einem für das gewählte IKT-Fachgebiet relevanten Bereich und mindestens sieben Jahre einschlägige Berufserfahrung, die Sie nach Studienabschluss erworben haben,

      oder

    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren in einem für das gewählte IKT-Fachgebiet relevanten Bereich und mindestens sechs Jahre einschlägige Berufserfahrung, die Sie nach Studienabschluss erworben haben,

      oder

    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens fünf Jahren in einem für das gewählte IKT-Fachgebiet relevanten Bereich und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, die Sie nach Studienabschluss erworben haben,

      oder

    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in einem anderen Bereich und mindestens neun Jahre einschlägige Berufserfahrung, die Sie nach Studienabschluss erworben haben.

 

Die genauen Anforderungen sind je nach Fachgebiet unterschiedlich. Alle Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen.