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Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (im Folgenden „die Behörde“) wurde zum Zweck der Eintragung, Kontrolle und Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichtet.