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Ich habe mich seit dem 1.1.2023 für ein Auswahlverfahren angemeldet: Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt nur Dokumente, die Sie in Ihr EPSO-Konto hochgeladen und dort mit den entsprechenden Einträgen in Ihrer Bewerbung verlinkt haben. Diese Unterlagen müssen belegen, dass die in Ihrem Bewerbungsformular angegebenen Informationen korrekt sind, auf deren Grundlage Sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden.

Jede Angabe in Ihrem Online-Bewerbungsformular (zu Bildung, Berufserfahrung) muss durch entsprechende Unterlagen belegt und bescheinigt sein. Jedes hochgeladene Dokument sollte mit dem entsprechenden Eintrag in Ihrer Online-Bewerbung verknüpft werden. Eine Anleitung zum Hochladen Ihrer Unterlagen finden Sie unter Wie kann ich meine Unterlagen hochladen bzw. verknüpfen?

1. Identität: Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses

2. Bildung:

  • Abschlüsse, die Sie gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigen, Besondere Zulassungsbedingungen – Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung:
    • Für AST-Auswahlverfahren: Sekundarschulabschluss und postsekundäre Abschlüsse
    • Für AD-Auswahlverfahren: postsekundäre Abschlüsse
  • Erforderlichenfalls offizielle Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses: Abschlüsse müssen unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurden, von einer zuständigen staatlichen Stelle, z. B. dem Bildungsministerium eines EU-Landes, anerkannt sein. Siehe auch: Werden in Nicht-EU-Ländern ausgestellte Befähigungsnachweise und Diplome anerkannt?
  • Belege für absolvierte Schulungen, sofern diese die Teilnahme am Auswahlverfahren ermöglichen (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens)

3. Berufserfahrung:

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt die als Berufserfahrung angegebenen Zeiträume nur, wenn diese durch eine Stellenbeschreibung belegt werden. Reichen Sie Unterlagen ein, die Aufschluss über die Art Ihrer Tätigkeit geben und die Dauer Ihrer Berufserfahrung belegen:

3.1. Für Arbeit in Festanstellung:

  • Unterlagen des aktuellen Arbeitgebers (oder früherer Arbeitgeber), aus denen die Art und der Umfang der wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen (Schreiben Ihres Vorgesetzten, Beurteilungsberichte mit Aufgabenbeschreibung, Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers, Arbeitsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben usw.)
  • Anstellungsvertrag mit Anfangs- und Enddatum oder erste und letzte Gehaltsbescheinigung

Die Unterlagen müssen datiert und mit dem offiziellen Briefkopf und/oder einem Stempel des Unternehmens sowie dem Namen und der Unterschrift der zuständigen Person versehen sein.  

3.2. Für Selbstständige – freie Berufe:

  • Rechnungen, Verträge, Bestellformulare
  • E-Mail-Korrespondenz
  • Sitzungsprotokolle
  • Steuererklärungen
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Ehrenwörtliche Erklärungen oder Unterlagen, die die obigen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Sollten Sie bis zur Frist keine ausreichenden Nachweise vorlegen, werden Sie möglicherweise nicht zugelassen und aufgrund mangelnder Nachweise vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Bewerberinnen und Bewerber können per E-Mail aufgefordert werden, zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu einem bestimmten Abschluss oder einer bestimmten Berufserfahrung vorzulegen.