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Wie gewährleisten wir die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber und die Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses bei Auswahlverfahren?

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Jedes Auswahlverfahren verfügt über einen eigenen Prüfungsausschuss, der die besten Bewerberinnen und Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Qualifikationen und Kompetenzen auswählt. Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus Beamtinnen und Beamten der EU-Organe zusammen, und EPSO unternimmt alles, um ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Geschlecht, Sprachkenntnisse, Bedienstete gegenüber Verwaltung und Größe des Organs zu gewährleisten. Die Arbeit des Ausschusses wird von einer Vorsitzenden bzw. einem Vorsitzenden geleitet, die bzw. der von einer oder mehreren stellvertretenden Personen unterstützt wird. Alle Arbeiten während des Auswahlverfahrens, die mit der Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern zusammenhängen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Ausschusses.

EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang einzuräumen.

  • Alle Arbeiten des Prüfungsausschusses beruhen auf dem Grundsatz der Unparteilichkeit. So dürfen zum Beispiel keine direkten hierarchischen oder familiären Verbindungen zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und der Bewerberin bzw. dem Bewerber bestehen, die bzw. der geprüft wird. Eine frühere oder auch aktuelle, entfernte berufliche Beziehung stellt jedoch nicht automatisch einen Hinderungsgrund für eine Prüfung dar.
  • Sowohl die Mitglieder des Prüfungsausschusses als auch die Bewerberinnen und Bewerber müssen EPSO jeden möglichen Interessenkonflikt melden, damit dieser berücksichtigt wird und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.
  • Der Prüfungsausschuss folgt den vorab in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Zulassungs-, Auswahl- und Bewertungskriterien. Diese Kriterien werden sorgfältig und konsequent dokumentiert, angenommen und angewandt.
  • Umfassende Schulung, Coaching und Beaufsichtigung der Ausschussmitglieder sowie regelmäßige Überprüfungssitzungen gewährleisten einen einheitlichen Ansatz bei allen Prüfungen.

EPSO führt systematische Qualitätskontrollen und statistische Analysen durch, um mögliche Verzerrungen bei der Bewertung der Berberinnen und Bewerber auszuschließen.